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Pressemitteilung

Zinsgenuss: Anleger profitieren mit GreenGas-Genussscheinen am Trendmarkt Biogas

ALTUS-Tochter GreenGas Genussschein GmbH & Co. KG plant renditestarken Genussschein
(PM) Karlsruhe, 01.10.2010 - Investieren in Erneuerbare Energien und sich gleichzeitig über hohe Zinsen freuen. Die Genussscheine sollen eine zukunftsweisende und renditestarke Geldanlage für Anleger sein, die mit ihrem Investment indirekt die Förderung regenerativer Energien vorantreiben wollen.

Der Genussschein, den die ALTUS-Tochter GreenGas Genussschein GmbH & Co. KG für die Finanzierung eines Erneuerbaren-Energien-Projekts im Bereich Biogas auflegen will, kommt zum richtigen Zeitpunkt:

Biogas gilt als wichtiger Teil des Energiemix der Zukunft, denn Biogas wird nicht nur CO2-neutral hergestellt, sondern garantiert auch kontinuierlichen Energiefluss. Das Wachstum in diesem Segment ist entsprechend dynamisch: Dem Fachverband Biogas zufolge waren Ende 2009 in Deutschland 4.984 Biogasanlagen installiert, über 1.000 mehr als noch ein Jahr zuvor.

„Im Unterschied zur Wind- und Sonnenkraft, die zur Volllastproduktion jeweils optimale Wetterverhältnisse benötigen, ist Biogas permanent verfügbar“, erläutert ALTUS-Vorstand Wolfgang Fettig. „Biogas ist somit grundlastfähig und kann in Ergänzung mit Wind- und Sonnenkraft zu einem virtuellen Kraftwerk zusammengefügt werden“. Darin wird ein wesentlicher Grund für die zunehmende Umsetzung von Biogasprojekten gesehen.

Ein weiterer Grund für den positiven Trend ist die attraktive Wirtschaftlichkeit von Biogasprojekten. Dank der Novellierung des EEG im Juni 2008 erhalten die Projekte mittlerweile eine angemessene, gesetzlich garantierte Vergütung. Und auch die Anlagentechnik hat sich in den letzten Jahren entscheidend verbessert. „Wir können bei unseren über 20 realisierten Biogasanlagen im Durchschnitt auf über 7.800h Volllastbetrieb p. a. verweisen“, so Fettig.

Vor dem Hintergrund aktueller Niedrigzinsen - renditestarke Zinspapiere sind nur schwer zu finden - beabsichtigt die ALTUS-Tochter potentiellen Investoren die Möglichkeit zu geben, sich an dem Zukunftsmarkt Biogas zu beteiligen.

Besonderheiten des GreenGas Genussscheins

Der Genussschein der ALTUS-Tochter wird mit Sachwerten unterlegt. „Es war uns wichtig, dass die Genussscheine mit konkreten Biogasprojekten unterlegt werden“ betont ALTUS-Vorstand Fettig. „Der Anleger kennt somit die Projekte, in die die Gesellschaft investieren will und erfährt damit eine konkrete Absicherung seines Investments“. Damit wird sich der GreenGas Genussschein entscheidend von den meisten Angeboten anderer Marktteilnehmer unterscheiden.

Das Wertpapierverkaufsprospekt ist bei der BaFin eingereicht. Fettig rechnet damit, dass die Genehmigung in den nächsten Tagen erfolgen wird. Dann erst können Einzelheiten zu den wesentlichen Eckdaten des Angebots veröffentlicht werden.

„Wir und unsere Vertriebspartner stehen bereits in den Startlöchern und freuen uns darauf, nach der BaFin Genehmigung, eine attraktive Anlagemöglichkeit in einem weiteren Bereich der regenerativen Energien potentiellen Investoren offerieren zu können“, freut sich Fettig auf die bevorstehenden Aufgaben seiner Tochtergesellschaft.

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der GreenGas Genussschein GmbH & Co. KG, Karlsruhe außerhalb Deutschlands findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Ein mögliches Angebot in Deutschland würde ausschließlich auf der Grundlage eines noch zu veröffentlichenden und bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu hinterlegenden Wertpapierprospekts erfolgen. Ein solcher Wertpapierprospekt würde zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt bei der GreenGas Genussschein GmbH & Co. KG, Karlsruhe zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten.

Diese Veröffentlichung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe oder Veröffentlichung in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Kanada, Australien oder Japan bestimmt.
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