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Pressemitteilung

Zahlungsverzug: Neues Gesetz und wirksame Handhabe

Wer bei offenen Forderungen die geltenden Regeln kennt und taugliches Handwerkszeug nutzt, kann effektiv gegen Zahlungsverzug vorgehen.
(PM) Weimar, 27.05.2014 - Das Bundeskabinett hat vor kurzem einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr beschlossen. Mit höheren Verzugszinsen, einer 40 Euro-Verzugspauschale und eingeschränkten Zahlungsfristen soll säumigen Zahlern mehr Druck gemacht werden. Gerade Bauunternehmen leiden besonders unter ausbleibenden Zahlungen. Gehen sie doch mit Materialbestellungen und Löhnen oft lange in Vorleistung.

Um bei offenen Forderungen nicht das Nachsehen zu haben, sind jedoch grundsätzliche Regeln zu beachten. Mit der Baukalkulation nextbau haben Unternehmer jetzt eine wirksame Handhabe. Das beginnt bereits mit der korrekten Rechnung: Der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungstermin bewirkt die Fälligkeit. Allerdings genügt das noch nicht, um den Kunden in Verzug zu setzen. Dafür muss eine Frist vorab im Vertrag oder in den AGB kalendermäßig bestimmt worden sein.

Es geht aber auch ganz ohne Zahlungstermin. Denn nach § 286 BGB kommt der Schuldner 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung automatisch in Verzug. Doch Vorsicht: Verbraucher - also private Bauherren - müssen in der Rechnung auf diese Folge hingewiesen werden. Eine entsprechende Formulierung lässt sich im Rechnungs-Nachspann von nextbau aufnehmen.

Der sicherste Weg, um einen Schuldner aktiv in Verzug zu bringen, bleibt stets die Mahnung. Dass dafür 3 Mahnungen notwendig sind, ist allerdings ein Irrtum. Eine Mahnung genügt. Weitere können für mehr Nachdruck sorgen, haben rechtlich aber keine Bedeutung. In nextbau stehen 4 Mahnstufen zur Verfügung, die mit individuellen Texten versehen werden können. Sozusagen von freundlich bis scharf. Auch die Überschriften lassen sich frei wählen. Auf die Benennung "Erste Mahnung" sollte man dabei eher verzichten. Beim Kunden darf ja nicht der Eindruck entstehen, er könne vor dem Bezahlen noch weitere Mahnungen abwarten. Wichtiger Hinweis: Damit die Mahnung nachweislich zugegangen ist, empfiehlt sich im Zweifelsfall ein Einschreiben.

Verzugszinsen berechnet die Software automatisch kalendertäglich (auch in Schaltjahren!). Wenn es sich um Privatkunden handelt, beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmen können 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht hier nun eine Anhebung auf 9% vor. Bei solchen Änderungen lässt sich nextbau flexibel anpassen. Auch beim Basiszinssatz, der jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres durch die Bundesbank veröffentlicht wird. Per Bauprofessor-Klick findet der Anwender den gerade aktuellen Zinssatz auf www.bauprofessor.de.

Mit der Zinsberechnung beginnt die Software ab dem auf der Rechnung genannten Zahlungstermin. Dieses Startdatum ist aber vom Anwender änderbar. Denn der Verzug kann je nach Sachlage auch 30 Tage nach Zugang der Rechnung (bei VOB-Verträgen), nach Zugang einer Mahnung, oder im Einzelfall sogar ab Liefertermin der Leistung beginnen. Um Zahlungsfaulen weiter auf die Sprünge zu helfen, können in nextbau auch Mahngebühren weitergegeben werden. Beispielsweise Porto oder eine Bearbeitungsgebühr. Im Entwurf für das neue Gesetz ist eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 40 Euro vorgesehen, sofern der Schuldner kein Verbraucher ist.

Wenn es ums Geld geht, reagieren Kunden schnell verärgert. Deshalb verschickt nextbau Mahnungen nicht automatisch. Besser entscheidet der Unternehmer selbst, ob gemahnt oder lieber noch etwas gewartet werden soll. Dass dabei mehrere Rechnungen gleichzeitig zur Mahnung ausgewählt werden können, macht die Arbeit leichter. Auch hat der Anwender jederzeit im Blick, welche Forderungen fällig sind oder welche Mahnstufe erreicht ist. So lässt sich mit nextbau das außergerichtliche Mahnverfahren ohne großen Aufwand professionell handhaben. Eine Demoversion kann kostenlos auf www.nextbau.de angefordert werden.
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