VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Rechtsanwalt und Fachanwalt Marco Rath
Pressemitteilung

Wohnungstür des Nachbarn eingeschlagen: Fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Der Vermieter darf nur bei schwer wiegendem Fehlverhalten des Mieters eine sofortige Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen.
(PM) Düsseldorf, 15.09.2016 - Gewalt und Sachbeschädigung eines Mieters gegenüber einem Nachbarn rechtfertigen auch ohne vorherige Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gem. §§ 543(1), 569(2) BGB.

Ein auf Vergeltung und Einschüchterung ihrer Wohnungsnachbarn gerichtete Handeln des Mieters widerspricht sämtlichen Grundregeln gegenseitiger Rücksichtnahme, die das Zusammenleben mehrerer Personen in einem Haus überhaupt erst erträglich machen. Die Abmahnung konnte unterbleiben, weil solch strafbares Verhalten des Mieters jegliche gemeinsame Vertrauensgrundlage mit dem Vermieter und den bedrohten Mietmietern dauerhaft und endgültig zerstört hatte.

LG Berlin, Beschluss vom 12.05.2016 – 67 S 110/16
ANLAGEN
PRESSEKONTAKT
Rechtsanwalt und Fachanwalt Marco Rath
Herr Marco Rath
Graf-Adolf-Str. 80
40210 Düsseldorf
+49-211-3558314
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER RECHTSANWALT UND FACHANWALT MARCO RATH

Mietrecht - Spezialist für Kündigung und Räumung in Düsseldorf. Fachanwalt für Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Sozialrecht. Rechtsanwalt Rath bietet umfassende Dienstleistungen rund um ihre Immobilie. Egal ob Bauen, ...
PRESSEFACH
Rechtsanwalt und Fachanwalt Marco Rath
Graf-Adolf-Str. 80
40210 Düsseldorf
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG