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Wohngemeinschaft – Fluch und Segen zugleich

Eine Wohngemeinschaft bietet gleichermaßen Vor- und Nachteile. Thomas Filor gibt Tipps
(PM) Magdeburg, 21.02.2017 - „Eine Wohngemeinschaft, im Volksmund eher als WG bezeichnet, hat enorm viele Vorteile, aber logischerweise auch Nachteile“, weiß Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „So kann es vor allem in den immer teurer werdenden Universitätsstädten, nicht nur solche hierzulande, sehr sinnvoll sein, sich ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu suchen“, erklärt Thomas Filor. „Das ist in vielen Fällen kosteneffizient und lädt natürlich aus privaten Gründen schon dazu ein, in einer neuen Stadt Kontakte zu knüpfen und sich ein soziales Netzwerk aufzubauen.“ Nachteile spricht Thomas Filor auch an – diese befinden sich allerdings in aller erster Linie auf Vermieter-Seite: „Eine Wohngemeinschaft bedeutet in den meisten Fällen häufig wechselnde Mieter und damit ein hohes Potential an Kandidaten, die nicht pünktlich die Miete zahlen oder ihre Zimmer aufgrund von Party-WG-Dasein sehr verwüstet zurück lassen“, berichtet Immobilienexperte Thomas Filor. In diesem Zusammenhang weist der Deutsche Mieterbund darauf hin, dass auf die jeweiligen Mieter der Wohnung auch darüber entscheiden können, ob ein Mitbewohner „ausgetauscht“ werden soll. „Dies setzt allerdings voraus, dass die Immobilie klar vom Vermieter oder Eigentümer als WG ausgeschrieben und vermietet wurde. Nur dann können einzelne Mieter ausgewechselt werden. Der Vermieter kann dagegen keinen Einspruch einlegen, vorausgesetzt, die restlichen Mitbewohner finden einen liquiden, zuverlässigen Ersatz und des entsteht kein Leerlauf in Form eines Mietrückstandes“, erklärt Immobilienexperte Filor aus Magdeburg.

Geht es also um den Austausch eines Mitbewohners innerhalb einer WG braucht man nicht zwangsläufig das Einverständnis des Vermieters. Dies bestätigt auch ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 65 S 314/15). In dem verhandelten Fall ging es um eine Wohngemeinschaft, die einen Mitbewohner austauschen wollte. Der Vermieter sträubte sich dagegen – erfolglos. „Abschließend ist es wichtig zu wissen, dass auch mehrere Mitbewohner einen Mietvertrag abschließen können. Dieser muss dann allerdings auch gemeinsam gekündigt werden. Daher ist es oft einfacher, wenn es nur einen Hauptmieter gibt“, so Thomas Filor abschließend.
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