VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Ommax-Maximize Online Marketing
Pressemitteilung

Wohngebäudeversicherungen: Den Immobilienwert richtig ansetzen

1blick.de bietet wichtige Infos bezüglich Wohngebäudeversicherungen. Hier kann außerdem ein Wohngebäudeversicherung Vergleich durchgeführt werden.
(PM) Heidelberg, 26.02.2013 - Besitzer von Wohngebäuden müssen mit hohen Kosten rechnen, wenn ein Bauwerk beschädigt oder zerstört wird. Eine Wohngebäudeversicherung wird angeschafft, um solche finanziellen Rrisiken abzudecken. Wurde das Wohngebäude jedoch nicht richtig versichert, kann es zu Einschränkungen im Leistungsfall kommen. Vor Vertragsabschluss sollten Besitzer einer Immobilie deshalb den Wert des zu versichernden Gebäudes mithilfe eines Wertermittlungsbogen kalkulieren.

Wohngebäudeversicherung bietet flexiblen Schutz

Der verbindliche Wert eines Bauwerks ist sehr schwer zu ermitteln, da die Immobilien-Baupreise seit Jahrzehnten kontinuierlich steigen. Würde zudem der derzeitige Neubauwert versichert werden, könnte es passieren, dass innerhalb weniger Jahre die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung unter dem Wohngebäudewert liegt. Um dies zu umgehen, muss die Absicherung mit dem Wert des Gebäudes „mitwachsen“. Deswegen wird bei einer Wohngebäude Versicherung der sogenannte gleitende Neuwert abgesichert. Dieser errechnet sich aus dem Wert, den das Gebäude im preisstabilen Jahr 1914 gehabt hätte (Wert 1914).

Die gleitende Neuwertversicherung garantiert Wohngebäudebesitzern jedoch nicht automatisch einen immer perfekten Schutz. Es ist gleichermaßen ratsam, die eigene Wohngebäudeversicherung auf den neuesten Stand zu bringen, wenn das Bauwerk durch z. B. Umbauten oder Anbauten an Wert gewinnt.

Wert 1914 bei der Wohngebäudeversicherung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um den Wert 1914 für die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung zu kalkulieren, z.B. ausgehend von der Wohnfläche und den Baueigenschaften oder, bei Neubauten, auch von der Baukostensumme. Auch das Gutachten eines Bausachverständigen, das den Neubauwert angibt, ist geeignet, aber in der Regel kostenintensiv. Ratsamer ist es, den Wert mit einem Wertermittlungsbogen zu ermitteln. Nur wenn dieser gewissenhaft ausgefüllt wird, kann im Vertrag der Wohngebäudeversicherung die Unterversicherungsverzichtsklausel mit dem Versicherer vereinbart werden. Das heißt, dass sich die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall nicht auf eine ggf. zu niedrige Versicherungssumme berufen und aus diesem Grund keine Abzüge aufgrund einer Unterversicherung vornehmen kann.

Mit 1blick.de die günstige Wohngebäudeversicherung finden

Der Beitrag der Wohngebäudeversicherung kann bei den Anbietern unterschiedlich hoch sein - trotz gleichem bzw. gleichwertigem Leistungsumfang. Aus diesem Grund ist ein Versicherungsvergleich Wohngebäude sehr hilfreich, wenn es darum geht, eine günstige Police zu finden. Das Vergleichsportal 1blick.de bietet einen angebotsneutralen Versicherungsvergleich, indem die individuelle Suche nach einer optimalen und preisgünstigen Wohngebäudeversicherung möglich ist. Ein im Wohngebäudeversicherung Vergleich implementierter Rechner ermöglicht die leichte Berechnung der richtigen Deckungssumme. Des Weiteren können sich Eigentümer von Wohngebäuden auf dem Versicherungsportal ausführlich zum Thema Wohngebäudeversicherung informieren und kostenlos und ohne Verpflichtung die Online Beratung von 1blick.de in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen: www.1blick.de/wohngebaeudeversicherung-vergleich
PRESSEKONTAKT
Ommax-Maximize Online Marketing
Frau Melany Sibal
Germaniastr.40
80802 München
+49-89-80 03 63 15
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER 1BLICK GMBH

1blick.de ist das Vergleichsportal für Versicherungen und Finanzen, das angebotsneutral und verbraucherfreundlich ist. Auf dem werbefreien Verbraucherportal bekommen die Verbraucher die Unterstützung, die sie brauchen, um die passgenauen ...
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Ommax-Maximize Online Marketing
Germaniastr.40
80802 München
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG