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Wölbern Frankreich 04: Schadensersatzansprüche noch rechtzeitig geltend machen

Für die Anleger war die Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 ein Fehlschlag. Ansprüche auf Schadensersatz können aber in vielen Fällen noch geltend gemacht werden.
(PM) Köln, 27.02.2017 - Der geschlossene Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 gehörte zu den größten Fonds, die das Emissionshaus Wölbern Invest platziert hat. Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an der Fondsgesellschaft beteiligen, insgesamt wurden rund 92 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. Die Beteiligung an der inzwischen verkauften Büroimmobilie in Paris erwies sich für die Anleger allerdings u.a. auch deshalb als Verlustgeschäft, weil Gelder aus der Fondsgesellschaft offenbar zweckentfremdet wurden.

Noch haben die Anleger allerdings die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Allerdings bleibt ihnen nicht mehr allzu viel Zeit dafür. Denn der Wölbern Frankreich 04 wurde Ende 2006 aufgelegt und überwiegend im Jahr 2007 vertrieben, sodass die Verjährung der Schadensersatzansprüche droht. Die Forderungen verjähren endgültig auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Beteiligung. Um ihre Schadensersatzansprüche zu wahren und durchzusetzen, können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Grundsätzlich kommen Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung oder aufgrund von Prospektfehlern in Betracht. Die Landgerichte Hamburg und Münster haben Angaben in den Emissionsprospekten zur persönlichen Haftung der Anleger oder zu den Mietverträgen bereits als irreführend eingestuft. Bei fehlerhaften Prospektangaben können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Das gilt auch, wenn die Maßstäbe einer ordnungsgemäßen Anlageberatung nicht eingehalten wurden. So hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch umfassend über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen Risiken wie reduzierte Mieteinnahmen, Leerstand oder erhöhte Sanierungskosten aber auch das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Erfahrungsgemäß wurden Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Stattdessen wurden Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds oft als sichere und renditestarke Geldanlage beworben.

Weitere Informationen finden sich unter www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/woelbern-invest.html
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