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Bundesverband WindEnergie e.V.
Pressemitteilung

Windenergieprojekte zwischen Länderöffnungsklausel, Artenschutz und Radaranlagen

BWE Konferenz gibt umfassenden Überblick über die Veränderungen im öffentlichen Windenergierecht
(PM) Berlin, 23.05.2014 - Rechtliche Fragen bestimmen den Planungsalltag in der Windenergie. Hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist nicht einfach: Die Anzahl an Gerichtsentscheidungen zu Windprojekten ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Zunehmend ändern sich Regionalpläne. Und neue Gesetzesvorhaben, wie die aktuell diskutierte Länderöffnungsklausel, könnten die Windenergieprojektierung nachhaltig verändern.

Es ist eine Herausforderung, den Überblick zu wahren, um sich auf Veränderungen rechtzeitig einstellen und seine Projekte in die richtige Richtung steuern zu können.

Vor diesem Hintergrund veranstaltet der Bundesverband WindEnergie eine eigene Konferenz, in der umfassend aktuelle Änderungen im Planungsrecht, Luftverkehr sowie im Natur- und Artenschutzrecht dargestellt werden.

So lässt die Frage, ob die Windenergie den Luftverkehr beeinträchtigt, seit längerem die Wellen hochschlagen. Wie eine BWE-Umfrage im Sommer 2013 ermittelte, ist der Ausbau von 3.800 MW Windenergie durch ungeklärte Fragen in Bezug auf Luftverkehr und Radar blockiert. Dabei fokussiert sich die Diskussion auf den Punkt, wie Genehmigungsbehörden mit Gutachten der Deutschen Flugsicherung (DFS) umgehen sollen. Zur aktuellen Rechtsentwicklung spricht Jann Berghaus, Mitglied im juristischen Beirats des Bundesverbands WindEnergie. Die Sicht des Luftverkehrs wird von Stefan Naerlich, Leiter Navigationsdienste bei der Deutschen Flugsicherung, dargestellt.

Beim Artenschutzrecht, einem weiteren Thema der Konferenz, sucht die Branche eine Antwort auf die Frage, wie das Tötungsverbot ausgelegt werden muss. Philipp von Tettau, ebenfalls Mitglied im juristischen Beirat des BWE, stellt aktuelle Entscheidungen in Bezug auf bestimmte Vogel- und Fledermausarten vor. Darüber hinaus wird die Anwendung der naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative beleuchtet. Von vielen Branchenvertretern kritisiert, ist sie inzwischen zur Praxis in der Rechtsprechung geworden.

Ein zentrales Thema der Konferenz ist die Länderöffnungsklausel. Diese ermöglicht Bundesländern, selbstständig die Abstände von Windrädern zur Wohnbebauung zu bestimmen. Dies lässt eine massive Reduzierung der Flächen für den Ausbau der Windenergie befürchten. Sollte die Länderöffnungsklausel in ihrer aktuell angedachten Form im BauGB beschlossen werden, kommen enorme Veränderungen auf sich bereits in Planung befindende Windparks zu.

Diese umfangreiche Konferenz wird in enger Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Windenergie (K:WER) und der Leitung von Prof. Dr. Edmund Brandt durchgeführt. Angesprochen werden Betreiber, Behörden, Gutachter und Projektierer aus der Windbranche.

BWE Konferenz Windenergierecht
Datum: 25. – 26. Juni 2014
Ort: Berlin

Der Bundesverband WindEnergie führt regelmäßig Netzwerk- und Weiterbildungsforen zu aktuellen Themen der Windenergie durch. Informationen zur Anmeldung und das vollständige Veranstaltungsprogramm des BWE finden Sie unter www.bwe-seminare.de

Weiterführende Informationen

„Durchbruch für die Windbranche!“

Interview der neuen energie mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Maslaton zum Hintergrund eines aktuellen Urteils des Verwaltungsgerichts Oldenburg: www.neueenergie.net/wissen/wind/durchbruch-fuer-die-windbranche

BWE Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Länderöffnungsklausel: www.wind-energie.de/infocenter/meldungen/2014/laenderoeffnungsklausel-fuehrt-zu-rechtsunsicherheit-bundesregierung-soll

BWE Umfrageergebnisse zur Radarproblematik: www.wind-energie.de/sites/default/files/attachments/page/arbeitskreis-luftverkehr-und-radar/20131107-bwe-umfrage-radar.pdf
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Der Bundesverband Windenergie e.V. (BWE) ist der weltweit größte Einzelverband für Erneuerbare Energien. Mit insgesamt über 20.000 Mitgliedern und 3.000 Partnern gilt der BWE als treibende Kraft und Meinungsführer in der ...
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