Pressemitteilung, 23.11.2012 - 12:37 Uhr
Perspektive Mittelstand
Widerrufsrecht bei Haustürgeschäft nach Jahren noch gültig
(PM) Essen, 23.11.2012 - Viele Verträge aus den Jahren 2002 bis 2008 können heute noch widerrufen werden. Dies berichtet der Essener Verbraucherschutzverein Verbraucherdienst e.V. In den Jahren zwischen 2002 bis 2008 wurde für den Abschluss an der Haustür ein fehlerhafter Vertragstext verwendet. Dies kann für einige im Direktvertrieb tätige Unternehmen sogar bis heute zutreffen mit der Folge, dass diese Verträge unter Umständen auch Jahre später noch widerrufen werden können. Unter anderem betrifft dies viele Produkte des Hauses Bertelsmann wie beispielsweise die Bertelsmann Lexikothek. Auch für Verträge aus Freizeitveranstaltungen wie Kaffeefahrten hat dieser Sachverhalt Relevanz. Weitere Einzelheiten zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften in diesem Zusammenhang finden sich auf der Webseite des Verbraucherdienst e.V. unter bit.ly/Qs4xKl


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Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.