Pressemitteilung, 16.05.2006 - 11:12 Uhr
Perspektive Mittelstand
Wettexperte fordert moderate Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes - Bundesaufsichtsbehörde nach Vorbild der BaFin könnte Suchtprävention dienen
(PM) , 16.05.2006 - München/Düsseldorf - Illegale Aktivitäten wie in Italiens Fußballliga Serie A bringen den Sportwettenmarkt immer wieder in Verruf. Doch vor Missbrauch sind weder die privaten noch die staatlichen Anbieter gefeit. Der aktuelle Finanzbrief der JP&P Vermögensmanagement GmbH www.jpp-online.com des Düsseldorfer Vermögensberaters Jörg Peisert beleuchtet das wirtschaftliche Potenzial des Sportwettenmarkts. Die juristische Situation nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) www.bundesverfassungsgericht.de vom 28. März 2006 bewertet in einem Finanzbrief-Interview der Experte für Wett- und Glücksspielrecht Wulf Hambach von der Münchner Kanzlei Hambach & Hambach ra-hambach.de . "Nur auf den ersten Blick hat das Urteil mehr Unklarheit geschaffen", so Hambach: "Bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass es sich um eine sehr konsequente Entscheidung handelt. So hat das Bundesverfassungsgericht zunächst einmal klargestellt, dass das derzeitige Monopol verfassungswidrig ist. Die Frage, ob Europarecht verletzt ist, hat es ausdrücklich nicht geprüft." Allerdings habe es festgestellt, dass die Voraussetzungen, die der EuGH in der so genannten Gambelli-Entscheidung zur Dienstleistungsrichtlinie aufgestellt hat, identisch seien mit den nationalen Anforderungen. Damit stelle das Monopol auch eine Verletzung der Dienstleistungsfreiheit dar. Aufgrund des im Europarecht geltenden Anwendungsvorranges dürfe deshalb ausländischen Anbietern mit einer Lizenz aus einem EU-Mitgliedstaat der Zugang zum deutschen Markt nicht verwehrt werden."Was die Umsetzung der Vorgaben durch Oddset angeht, ist noch einiges zu tun. Das Verbot von Fernsehwerbung - dazu zählt auch die Bandenwerbung, die im Fernsehen übertragen werden kann - muss konsequent umgesetzt werden. Es verwundert etwas, dass auf der Website noch Wetten angeboten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich eindeutig festgestellt, dass dies den Erfordernissen des Minderjährigenschutzes nicht gerecht wird. Die Einwände staatlicherseits, dass solche Maßnahmen ihre Zeit brauchen, dürften angesichts der Forderung der Verfassungshüter nach einer unverzüglichen Umsetzung kaum greifen", sagt der Rechtsexperte. Immerhin sei es ja auch möglich gewesen, Stunden nach der Urteilsverkündung bereits zahlreichen privaten Anbietern erste Schließungsandrohungen zukommen zu lassen.Wie in jeder Branche gebe es auch bei den privaten Anbietern schwarze Schafe. Doch viele arbeiteten auf juristisch einwandfreier Grundlage. So gebe es wenige Anbieter mit DDR-Lizenzen; die Mehrzahl sei mit Lizenzen aus dem EU-Ausland tätig. Schließungen privater Ladenlokale würden unterschiedlich gehandhabt: "Bayern ist schon am Tag der Urteilsverkündung tätig geworden. Insgesamt sind die Länder inzwischen - selbst Bayern - allerdings wieder äußerst vorsichtig geworden. Gerade bei EU-Anbietern drohen massive Schadensersatzforderungen gegen Länder und Kommunen. Presseberichten zufolge lassen sich viele Gemeinden inzwischen von Haftung freistellen, bevor sie tätig werden."Ein staatliches Monopol sei nicht der einzige Weg zur Suchtprävention. "Zunächst zeigt ja der Hoyzer-Skandal, dass gerade die staatlichen Anbieter versagt haben - wer anonym zigtausend Euro zu betrügerischen Zwecken setzen kann, kann ebenso problemlos seiner Spielsucht frönen", so Hambach. "In Großbritannien beispielsweise existiert seit Jahren ein liberalisierter, aber kontrollierter Markt, der sowohl den Belangen der Spielsuchtprävention wie auch dem Jugendschutz und der Betrugsvorbeugung gerecht wird. Natürlich ist dabei die Absicherung durch eine externe Kontrollinstanz zum Beispiel durch die Einrichtung einer Bundesglücksspielaufsichtsbehörde/BGA unverzichtbar - dies wurde auch vom Bundesverfassungsgericht so gesehen. Eine BGA könnte mit bereits existierenden Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise der BaFin, ideal zusammenarbeiten und sich ergänzen.Der staatliche Anbieter Oddset werde gegen einen im übrigen Europa liberalisierten Markt keine Chance haben, wenn er sich an die Vorgaben des Verfassungsgerichts hält, so die Prognose des Anwalts. Schaue man sich die Zahlen in Großbritannien an, wäre der Fiskus schlecht beraten, wenn er sich die Einnahmen entgehen ließe. Mit einer moderaten Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes ließen sich auch die fiskalischen Interessen des deutschen Staates vereinen: "Auf diese Weise wäre jedem gedient: Dem Staat, den privaten Glückspielunternehmen und vor allem dem deutschen Verbraucher."