Pressemitteilung, 14.01.2009 - 10:54 Uhr
Perspektive Mittelstand
Wer zahlt, wenn Gebrauchte Mängel aufweisen?
(PM) , 14.01.2009 - webauto.de-Geschäftsführer Fred Benz gibt AuskunftKarlsruhe, Januar 2009. Bleiben Gebrauchtwagen wenige Wochen nach dem Kauf liegen oder sind wichtige Teil zu erneuern, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Dazu webauto.de-Geschäftsführer Fred Benz: „Kunden professioneller Fahrzeughändler sind hier klar im Vorteil, weil ihnen das Kaufrecht einen Gewährleistungsanspruch von mindestens einem Jahr gewährt, wohingegen Käufer von Privatpersonen meist leer ausgehen.“Ein vertraglicher Haftungsausschluss verhindert beim Kauf von Privatpersonen in der Regel sämtliche Forderungen – eine Standardformulierung aller gängigen Kaufverträge. Fehlt der Zusatz, haften Verkäufer für sämtliche Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe, mit Ausnahme normaler altersbedingter Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen.Wurde der Gebrauchte beim Fahrzeughändler gekauft, liegt ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf vor, bei dem der Verkäufer laut Bundesgerichtshof-Urteil von 2002 mindestens ein Jahr lang für sämtliche Sachmängel aufkommen muss, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden. „Als weiterer Verbraucherschutz“, so Fred Benz, „gilt während der ersten sechs Monate zusätzlich eine Umkehr der Beweislast. Das heißt, in dieser Zeit muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden erst nach der Übergabe auftrat. Keine Haftung wiederum besteht für nutzungs- und altersbedingte Mängel.“Ob ein Unternehmer, der nicht gewerblich mit Fahrzeugen handelt, beim Verkauf eines Autos für Mängel haften muss oder nicht, ist weniger eindeutig. Laut ADAC gibt es hierzu unterschiedliche Rechtsprechungen: So musste eine Zahnärztin beim Amtsgericht Bad Homburg nicht für einen Schaden haften, da dies nicht zu ihren gewerblichen Tätigkeiten gehört. Richter des Oberlandesgerichts Celle hingegen machten Haftungsfragen von der vorherrschenden Verwendung des Fahrzeugs abhängig und bewerteten den Verkauf eines überwiegend gewerblich genutzten PKW daher als Verbrauchsgüterkauf.Interessenten rät Fred Benz daher, Gebrauchtwagen möglichst bei professionellen Händlern zu erstehen, „denn bei möglichen Mängeln wird ihnen hier aufgrund der Gewährleistungspflicht schnell und fachgerecht geholfen.“ Für Käufer ist webauto.de mit seinem hohen Händleranteil von 98 Prozent ein idealer Ort zum Stöbern.