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Wenn der Flieger mal wieder auf sich warten lässt

(PM) Melsungen, 08.08.2015 - Die schönste Zeit ist ja bekanntlich die Urlaubszeit. Umso verständlicher, dass neben Geschäftsleuten auch Millionen Erholungssuchende alljährlich einen Flug in ihr Ferienparadies buchen. Aber bereits auf dem Flughafen kann die Vorfreude dem Ärger weichen, nämlich wenn der Flieger mal wieder Verspätung hat – gar nicht zu reden von den zu erwartenden beruflichen Problemen bei einer verzögerten Rückkehr an den Arbeitsplatz. Flugverspätungen kosten den Betroffenen also Nerven, Zeit und Geld - und das weitaus öfters als vermutet. So kam es nach Berechnungen der Verbraucherschutzverbände alleine zwischen Juni 2014 und August 2014 an deutschen Flughäfen zu insgesamt 3.715 verspäteten oder annullierten Flügen. Das persönliche Ungemach des Flugreisenden kann ihm natürlich niemand ersetzen – zumindest nicht in angemessener Höhe. Aber immerhin haben Betroffene vor allem in krassen Fällen einen gesetzlich verbürgten Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Im Zweifelsfall geben Verbraucherberatungsstellen wertvolle Tipps, ob ein solcher Anspruch im konkreten Fall überhaupt besteht und in welchem finanziellen Rahmen sich die vom Reiseanbieter zu leistende Entschädigungssumme bewegt. Darüber hinaus finden sich auf der Website www.flugverspaetung-entschaedigung.net sehr umfangreiche Informationen zu diesem Thema. Insbesondere die rechtlichen Hinweise gilt es unbedingt zu beachten, denn nur wer seine Forderungen auch fristgerecht und zweifelsfrei nachweisbar stellt, besitzt berechtigte Aussichten auf eine angemessene Entschädigungszahlung. Lässt der Betroffene dagegen eine solche Frist verstreichen, hat er damit in aller Regel das Recht auf jegliche Entschädigung verwirkt.

Recht haben und Recht bekommen...

... ist bekanntlich nicht unbedingt dasselbe. So fällt es vielen geschädigten Flugreisenden oftmals schwer, Forderungen gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft auch nur zu stellen, geschweige denn durchzusetzen. Denn in den allermeisten Fällen reagieren die Fluggesellschaften selbst bei offensichtlich berechtigen Ansprüchen zunächst mit einer Verzögerungstaktik – dies natürlich in der Hoffnung, dass die Betroffenen irgendwann schon aufgeben werden. Telefonisch wird der Geschädigte abgewimmelt oder mit falschen Versprechungen hingehalten, E-Mails und Briefe werden solange ignoriert, bis der Geschädigte strafrechtliche Konsequenzen androht. Erst dann bequemt sich so manche Fluggesellschaft, ein Entschädigungsangebot wenigstens mal in Erwägung zu ziehen. Dies liegt dann auch fast immer weit unter den gesetzlich festgeschriebenen Beträgen. So manche Fluggesellschaft spekuliert einfach darauf, dass viele Betroffene - selbst wenn sie eindeutig im Recht sind - vor gerichtlichen Schritten zurückschrecken und lieber den Spatz in der Hand ergreifen, bevor ihnen die Taube auf dem Dach auch noch davonfliegt.

Welche rechtlich verbürgten finanziellen Ansprüche überhaupt bei einem verspäteten oder annullierten Flug bestehen, ist nicht immer leicht zu ermitteln. Die richterliche Rechtsprechung hat in den letzten Jahren jedenfalls dieses Verhalten der Fluggesellschaften mehrfach deutlich kritisiert und entscheidet daher zumeist zugunsten der geschädigten Privatpersonen. Aus diesen Gründen stehen die Chancen für den Betroffenen sehr gut, die ihm zustehende finanzielle Entschädigung juristisch auch durchzusetzen. Wem also ein gestrichener Flug mal wieder eine kuschelige Nacht auf dem Flughafengelände eingebrockt hat, der sollte sich nicht erneut mit stolzen 15 Euro Entschädigungsleistung oder gar einem läppischen Einkaufsgutschein abspeisen lassen, denn schließlich gilt immer noch: wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt.
PRESSEKONTAKT
Tom Schäfer
Herr Tom Schäfer

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ZUM AUTOR
�BER FLUGVERSPAETUNG-ENTSCHAEDIGUNG.NET

Der Betreiber des Portals www.flugverspaetung-entschaedigung.net hat selbst schon des Öfteren Erfahrung mit Flugverspätungen gemacht und weiß über die Möglichkeiten einer finanziellen Entschädigung. Um mit anderen Betroffenen seine Erfahrungen zu teilen, hat er ein eigenes Verbraucherportal gegründet.
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