Pressemitteilung, 04.04.2012 - 11:08 Uhr
Perspektive Mittelstand
Weniger Miete mangels fehlender Ausstattung nach dem Mietspiegel
Die im Mietspiegel aufgeführten Merkmale, die zu einem Mietabschlag führen, hat grundsätzlich der Mieter zu beweisen. Bei Anmietung der Wohnung empfiehlt es sich deren Ausstattung genau niederzulegen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen.
(PM) Hasloh, 04.04.2012 - Der SachverhaltAnfang 1980 mietete der spätere Beklagte eine Wohnung in München an. Der ursprüngliche Mietzins betrug 410 DM. Im Laufe der Jahre stieg er auf 410 Euro an. Im Mietvertrag wurde die Wohnung beschrieben. Dabei wurden die Ausstattungsmerkmale "Zentralheizung" und "Warmwasserversorgung" durchgestrichen. Die Wohnung wurde zwischenzeitlich verkauft. Im April 2011 verlangte die neue Vermieterin eine Mieterhöhung auf 492 Euro. Das Mieterhöhungsverlangen begründete sie mit dem Mietspiegel der Landeshauptstadt München. Der Mieter weigerte sich die Mieterhöhung zu akzeptieren. Die jetzige Miete sei völlig angemessen, schließlich seien bei Anmietung der Wohnung eine Warmwasserversorgung und eine Heizung nicht vorhanden gewesen. Auch in der Wohnküche habe es nur einen einfachen Dielenboden gegeben. Auch die Elektroleitungen habe er selbst unter Putz legen lassen. Diese schlechtere Ausstattung der Wohnung führe zu Abschlägen nach dem Mietspiegel und müssten berücksichtigt werden.Über die ursprüngliche Ausstattung der Wohnung wisse sie nichts, entgegnete die neue Vermieterin. Der Mietzins sei gerechtfertigt. Die Vermieterin erhob daraufhin Klage vor dem Amtsgericht München. Die EntscheidungDer zuständige Richter gab ihr aber nur zum Teil Recht und entschied mit Urteil. Wird das Mieterhöhungsverlangen mit dem Mietspiegel begründet, hat das Vorliegen der Umstände, die zu einer Reduzierung der Miete führen, der Mieter zu beweisen. Abschläge seien wegen einer fehlenden Warmwasserversorgung und einer fehlenden Heizung anzusetzen.Grundsätzlich müsse der Mieter die für ihn günstigen Umstände beweisen. Im vorliegenden Fall könne die Vermieterin auch die Ausstattung der Wohnung bestreiten. Sie habe die Wohnung im ursprünglichen Zustand nicht gekannt, da sie sie erst später erworben hat.Im vorliegenden Fall habe der Mieter beweisen können, dass keine Warmwasserversorgung und Heizung in der Wohnung gewesen sei. Schließlich seien gerade diese Punkte im Mietvertrag gestrichen worden. Außerdem sei im letzten Mieterhöhungsverlangen der vorherigen Vermieterin bereits Abschläge für diese Merkmale vorgenommen worden.BeweisschwierigkeitenEin Abschlag wegen eines einfachen Bodens sei allerdings nicht zu machen. Der Fußbodenbelag in einer Küche spiele nach dem Mietspiegel keine Rolle. Ob die Elektroinstallation auf Putz oder unter Putz war, könne heute nicht mehr festgestellt werden, da der Mieter dafür keine Beweise mehr habe. Ein Abschlag sei daher hier nicht möglich.Es verbleibe aus diesem Grund nur bei obigem Abschlag. Der Mietzins errechne sich daher mit 456 Euro. Im Übrigen sei die Klage abzuweisen.Gericht: Amtsgericht München, Urteil vom 05.12.11 - 424 C 19813/11 (rechtskräftig)Weitere aktuelle Urteile finden sich auf www.wertplan-nord-immobilien.de


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Wertplan Nord GmbH
Herr Michael Schneider
Schulstraße 9
25474 Hasloh
+49-4106-651314
info@wertplan-nord.com
www.wertplan-nord.de


ÜBER WERTPLAN NORD IMMOBILIEN GMBH

WERTPLAN Nord Immobilien ist ein bankenunabhängiges Dienstleistungsunternehmen der Immobilienbranche, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, individuelle Verkaufskonzepte für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hamburg und Umland zu entwickeln. WERTPLAN Nord Immobilien ermöglicht seinen Büros den digitalen Zugriff auf ein zentrales Datennetz zum aktuellen Austausch von Marktdaten, Kundenwünschen und Objekten. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen erprobte Erfolgsrezepte und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. WERTPLAN Nord Immobilien schaut zurück auf ein fast 30-jährige Erfahrung auf dem Hamburger Immobilienmarkt. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen eine professionelle und persönliche Betreuung durch seine Mitarbeiter/innen im jeweiligen Teilmarkt - Seriosität und Diskretion sind für uns selbstverständlich. WERTPLAN NORD Immobilien ermittelt den Marktwert Ihrer Hamburg Immobilie und recherchiert gemeinsam mit Fachleuten alle Potenziale, die in Ihrem Objekt stecken. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihre Hamburg Immobilie gezielt einem ausgewählten Kundenkreis an und nutzt die Synergien der Unternehmensgruppe, um neue Zielgruppen zu gewinnen. WERTPLAN NORD Immoilien präsentiert aufwändig - und erfolgreich: - im Internet mit virtuellen Touren, Diashows, Filmen - und zwar dort, wo die Angebote auch gesehen werden - in der Presse - lokal mit moderner Bildschirmpräsenationstechnik (z.B. in Einkaufszentren, Ladenpassagen)