Die neue Gesundheitsreform ermöglicht Angestellten und Arbeitnehmern den vereinfachten und schnelleren Wechsel in die private Krankenversicherung. Gleichzeitig wurde der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse angehoben.
(PM) Bremen, 02.01.2011 - Bislang mussten Angestellte und Arbeitnehmer im Vergleich zu Selbständigen, Freiberuflern und Beamten eine Wartezeit von drei Jahren in Kauf nehmen, bevor ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich wurde. Mit der neuen Fassung der Gesundheitsrefrom verkürzt sich diese Wartezeit ab Januar 2011 auf ein Jahr. Demnach kann ein Angestellter in 2011 eine PKV abschließen, sofern das Bruttoeinkommen im Jahr 2010 über der Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950 Euro gelegen hat.
Nach der deutlichen Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenkasse wird mit einem verstärkten Wechsel in die private Krankenversicherung durch gutverdienende Angestellte gerechnet. In diesem Zusammenhang warnt der Bund der Versicherten vor einem voreiligen Wechsel. Gerade kinderreiche Familien können sich in der GKV günstiger versichern als in der PKV, da Kinder kostenlos in die Familienkrankenversicherung aufgenommen werden können. Alleinstehende oder Paare mit hohem Gehalt dagegen können in der PKV von großzügigen Leistungen und oft günstigeren Preisen profitieren. Ein Vergleich
www.pkv-private-krankenversicherung.net/vergleich sollte unbedingt eingeholt und Angebote gut geprüft werden.
Eine gute Orientierung bieten die PKV Testsieger der Stiftung Warentest bzw. Finanztest. Hier ermitteln unabhängige Fachmänner unter vielen Tarifen der zahlreichen Versicherungen die besten Policen und veröffentlichen ihre Empfehlungen in der Finanzzeitschrift Finanztest. Die Testergebnisse sollten jedoch mit Bedacht gelesen werden. Worauf es bei einem sogenannten "Private Krankenversicherung Vergleich Stiftung Warentest" ankommt, wird auf
www.pkv-private-krankenversicherung.net/rating/stiftung-warentest eingehend erläutert.