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Was tun, wenn das Hotel überbucht ist? reisen.de gibt nützliche Tipps

(PM) , 26.06.2009 - So lange hat man sich auf die schönsten Wochen des Jahres gefreut. Noch fix den Lastminute (www.reisen.de/reisen/lastminute) Urlaub gebucht und schon kann die Reise losgehen. Doch was tun, wen man vor Ort feststellen muss, dass das gebuchte Zimmer schon vergeben ist? Zumindest sollte man sich davon nicht die gute Urlaubslaune verderben lassen. Denn wer in dieser Situation besonnen handelt, kann sogar profitieren – berichtet das Internetportal www.reisen.de. Sowohl Reiseveranstalter als auch Hotelier stehen nämlich in der Pflicht für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Glücklich schätzen kann sich, wer ein Hotelzimmer einer noch besseren Kategorie als Ersatz angeboten bekommt.

Überbuchungen entstehen, wenn der Reiseveranstalter zu Beginn einer Saison die Zimmer-Kontingente großzügig reserviert. Konnten diese jedoch nicht verkauft werden, kann er sie kurzfristig kostenlos zurückgeben. Pech für den Hotelier, der dann auf den ungenutzten Zimmern sitzen bleibt. Viele haben aus diesen Erfahrungen gelernt und kalkulieren dies in ihre Jahresplanung ein. Das heißt, sie bestätigen mehr Reservierungen für ihre Hotelzimmer als sie tatsächlich haben. Reisen dann alle Gäste an, muss für Ersatz gesorgt werden.
Hat man das Zimmer über einen Veranstalter gebucht, sichert einem das deutsche Reisevertragsrecht einen mindestens gleichwertigen Ersatz zu.

Der gleiche Sachverhalt gilt auch, wenn das Hotel direkt gebucht wurde, also zum Beispiel im Internet. Hier liegt die Schwierigkeit allerdings darin, sein Recht und die geforderten Ansprüche im Land des Vertragspartners geltend zu machen. Versäumt der Hotelier die Möglichkeit, angezeigte Mängel zu beheben, ist es ratsam, die Abhilfe schriftlich zu verlangen und ihm eine Frist zu setzen.

Weitere Informationen:
www.reisen.de/Magazin/showArticle/article/810

Kontakt:
Tilo Sommer

Unister Media
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
tilo.sommer@unister-media.de

Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie www.ab-in-den-urlaub.de, http://www.fluege.de, www.hotelreservierung.de und www.reisen.de. Außerdem tritt die Unister GmbH mit www.urlaubstours.de als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über www.auvito.de dem Online- Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.private-krankenversicherung.de und Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten.
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