(PM) Leipzig, 25.10.2010 - Viele Menschen, die einen Kamin- oder Kachelofen besitzen, werden ihn vielleicht schon nach einer längeren Sommerpause wieder in Betrieb genommen haben. Seit März 2010 gelten neue Regelungen darüber, was verfeuert werden darf und was nicht. Das Immobilienportal
www.myimmo.de hat die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Ein Ofen kann gerade in der Übergangszeit vom warmen Sommer zum kalten Winter oft eine reguläre Heizung (
www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/heizung) ersetzen. Ofen ist aber nicht gleich Ofen und für die Brennstoffe, die verheizt werden dürfen, gibt es bestimmte Anforderungen. Auf gar keinen Fall dürfen Hölzer verfeuert werden, die beschichtet oder anderweitig behandelt sind. Auch Papierbriketts, die selbst hergestellt worden sind, dürfen nicht in den Ofen. Zum Heizen sollte daher in erster Linie Holz verwendet werden, das naturbelassen und möglichst trocken ist. Wie hoch der Feuchtegehalt des Holzes sein darf, das verfeuert werden soll, ist in der neuen Verordnung genau festgelegt. Ebenso hängt von der Feuchtigkeit des Holzes in starkem Maße der Wirkungsgrad des Ofens ab. Außerdem steigt die Schadstoffemission bei der Verwendung von zu feuchtem Holz. Da diese Emissionen bei Öfen und Heizkesseln je nach ihrer Art unterschiedlich ausfallen können, muss der Hersteller eine sogenannte Typprüfung durchführen lassen, ehe seine Anlage für den Markt zugelassen wird. Für den Käufer einer solchen Anlage ist zu beachten, dass er beim Kauf eine Beschreibung darüber erhält, dass die Anforderungen eingehalten werden. Dieser Beleg muss dem Schornsteinfeger vorgelegt werden, der dann die entsprechenden Grenzwerte der Anlage überwacht.
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news.myimmo.de/richtiges-heizen-mit-kamin-und-kacheloefen/16099.html