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Wahlleistungen für Kassenpatienten - Kontrollen sollen Quersubventionierung verhindern

(PM) Leipzig, 15.11.2010 - Privatversicherte profitieren im Rahmen ihrer jeweiligen Tarife in der Regel von Leistungen, zu denen die meisten Kassenpatienten keinen Zugang haben oder für die sie selbst aufkommen müssten. Manche gesetzlichen Krankenversicherungen bieten allerdings Wahltarife mit entsprechenden Inhalten an. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über die aktuelle Situation.

Private Krankenversicherungen bieten ihren Mitgliedern spezielle Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung in Ein- oder Zwei-Bett-Zimmern. Gesetzlich Versicherte können jedoch im Rahmen entsprechender Wahltarife ebensolche Vorteile in Anspruch nehmen. Die Wahlleistungen (www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/wahlleistungen/) der Krankenkassen sollten eigentlich abgeschafft werden, doch kürzlich hat die Koalition dieses Vorhaben zurückgenommen.

Über die Wahlleistungen der Krankenkassen ärgern sich vor allem die privaten Krankenversicherungen, da ihnen dadurch unter Umständen potenzielle Mitglieder entgehen. Darüber hinaus sind die Zusatzangebote umstritten, weil die Krankenkassen keine Risikoprüfung durchführen, wodurch sich insgesamt eine ungünstige Risikomischung ergibt. Die Wahlleistungen würden nach Ansicht von Koalitionsexperten und Privatversicherern durch die Prämien nicht gedeckt und müssten zum Teil durch das Hauptgeschäft quersubventioniert werden – was nach aktueller Rechtslage nicht erlaubt ist. Außerdem kritisieren die Privatversicherer, dass es für die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherungen keine lebenslange Bestandsgarantie gibt.

Die Finanzierung der Wahltarife soll in Zukunft zusätzlich von Experten kontrolliert werden, damit es nicht zu Quersubventionierungen kommt.

Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/chefarzt-auch-fuer-kassenpatienten/337206.html
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