Pressemitteilung, 25.10.2007 - 12:12 Uhr
Perspektive Mittelstand
Wagner Halbe Rechtsanwälte - Köln: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung
(PM) , 25.10.2007 - Nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine Kündigung unter anderem dann sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht durch Gründe bedingt ist, die in der Person des jeweiligen Arbeitnehmers liegen. Ein die Kündigung rechtfertigender personenbedingter Kündigungsgrund kommt jedoch dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Fähigkeit oder Eignung zur Erfüllung der geschuldeten Arbeitsleistung nicht nur vorübergehend verloren hat. Zu den personenbedingten Kündigungsgründen gehören danach vor allem dauerhaftes Leistungsunvermögen, die personenbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit sowie langanhaltende oder wiederholt auftretende – auch krankheitsbedingte - Arbeitsunfähigkeitszeiten des Arbeitnehmers. Auf ein Verschulden des Arbeitnehmers kommt es dabei nicht an. Der personenbedingten Kündigung hat daher auch keine Abmahnung voranzugehen. Vor Ausspruch einer personenbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber jedoch unter besonderer Berücksichtigung des Ultima Ratio Prinzips verpflichtet, jede im Rahmen der betrieblichen Interessen mögliche, zumutbare und geeignete Maßnahme zu ergreifen, die hilft, die Kündigung zu vermeiden. In Betracht zu ziehen sind insbesondere Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie eine Weiterbeschäftigung des leistungsgehinderten Arbeitnehmers auf einem anderen, leidensgerechten Arbeitsplatz. Erst wenn ein solcher nicht zur Verfügung steht und auch nicht durch organisatorische Maßnahmen frei gemacht werden kann oder aber ein dem Arbeitnehmer unter Ausspruch einer Änderungskündigung angebotener Arbeitsplatz von diesem nicht einmal unter Vorbehalt angenommen wird, besteht das Recht des Arbeitgebers zur personenbedingten Kündigung des Arbeitnehmers. Der Beitrag ist Teil des Wagner Halbe Online-Lexikons zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht auf www.onlinelexikon-arbeitsrecht.de. Das Online-Lexikon zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht soll dem geneigten Leser die zentralen Begriffe des Kündigungsschutzes leicht verständlich erklären und sowohl dem Arbeitgeber als auch dem von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer Kündigungsschutztatbestände aufzeigen. Das Lexikon befindet sich im Aufbau und wird ständig erweitert und aktualisiert. Mehr hierzu auch auf www.wagnerhalbe.de Wagner Halbe Rechtsanwälte - KölnRechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.Poll-Vingster-Straße 105 51105 Kölnwww.wagnerhalbe.de info@wagnerhalbe.de Fon +49 (0)221 - 460 233 13Fax +49 (0)221 - 460 233 22