Pressemitteilung, 21.10.2011 - 17:06 Uhr
Perspektive Mittelstand
Vorteile beim Abschluss von Lebens- und Rentenversicherung in 2011 nutzen
Späterer Renteneintritt und UNISEX-TARIFE bieten ab 2012 Nachteile
(PM) München, 21.10.2011 - Im Zuge der schrittweisen Anpassung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre treten ab dem ersten Januar des kommenden Jahres auch Änderungen bei staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen und privaten Lebens- und Rentenversicherungsträgen in Kraft. Danach gilt bei Riester- und Rürup-Renten, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, dass das Mindest-Renteneintrittsdatum nun nicht mehr das 60. Lebensjahr des Versicherten ist, sondern das 62. Lebensjahr, damit die Beiträge gefördert bzw. steuerlich begünstigt werden. „Sollte der Versicherte früher an sein Geld wollen, müsste er die Förderungen beim Riester-Vertrag zurück erstatten. Bei der Rürup-Rente ist ein vorzeitiger Austritt ausgeschlossen“, erklärt Andreas Wurscher bei der Münchner FWU AG verantwortlich für den Vertrieb in Deutschland und Österreich. Bei privaten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, auch in Form von Fondspolicen, gilt künftig ebenfalls das 62. Lebensjahr, um die Steuerbegünstigungen nach dem "Halbeinkünfteverfahren" zu erhalten. Es bleibt zudem die Regelung bestehen, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden haben muss.„Wer also über den Abschluss einer Riester-, Rürup-Rente oder einer privaten Rentenversicherung nachdenkt, sollte noch in diesem Jahr handeln, da die Verlängerung des Renteneintrittsalters natürlich Nachteile mit sich bringt“, meint der FWU-Versicherungsexperte Wurscher. FWU bietet derzeit ein breites Spektrum von unterschiedlichsten fondsbasierten Altersvorsorgelösungen an, die von der unabhängigen Ratingagentur Morgen & Morgen ausgezeichnet wurden. Die Umsetzung der Policen erfolgt dabei durch die zur FWU Group zählende Versicherungsgesellschaft ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., Luxemburg.Und noch ein weiterer Aspekt sollte einen zum Nachdenken anregen: Es ist die Forderung des Europäischen Gerichtshofes an die Versicherungsgesellschaften, künftig geschlechtsunabhängig zu kalkulieren. Diese so genannten Unisex-Tarife sollen zur Gleichberechtigung zwischen männlichen und weiblichen Versicherten beitragen, obwohl die Folgen dieser Umsetzungen unter Fachleuten eher umstritten sind. Eine entsprechende Umsetzung ist spätestens bis zum Ende des kommenden Jahres gefordert und sorgt schon jetzt für Tarifneukalkulationen bei den Versicherungsunternehmen. Eine einmalige Veränderung der Verträge im Hinblick auf Renteneintritt und Unisex-Tarife bietet sich dabei an.Bislang müssen sich Frauen bei Rentenversicherungen mit niedrigeren Rentenzahlungen zufrieden geben, da ihre Lebenserwartung statistisch höher ist als die von Männern. Dafür ist der reine Risikoanteil bei Frauen, also die Absicherung des Todesfalls, günstiger. „Wir verstehen natürlich derartige Bestrebungen, auf der anderen Seite zeigt es sich, dass Versicherer Risiken immer dann am besten kalkulieren können, je konkreter sie individuell einschätzbar sind. Das ist künftig im Hinblick auf die angepassten Tarifstrukturen nur noch eingeschränkt der Fall und wird sich wohl in Durchschnittskalkulationen der abgesicherten Risiken geschlechtsneutral ausdrücken“, sagt Wurscher. Er vermutet wie andere Fachleute auch, dass die Forderung des Europäischen Gerichtshofes eher einen Nachteil denn einen Vorteil für die einzelnen Versicherten bringen dürfte.„Wenn nicht jetzt, wann dann?“, meint Wurscher und hält für viele Bürger den Zeitpunkt für mehr als geeignet, noch in diesem Jahr die Vorteile der 2011er Tarifstrukturen der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. und der steuerlichen Rahmenbedingungen zu nutzen. Vor allem die von der ATLANTICLUX angebotene Online-Policierung macht nicht nur ein schnelles Handeln, sondern den Abschluss für "Spätinteressierte" möglich. Betrug in der Vergangenheit die Frist zur Beantragung eines Versicherungsvertrages, aufgrund der noch zu leistende Verarbeitungszeit, einige Tage vor dem Schlusstermin, so ist es durch den Einsatz der Online-Policierung der Vertriebspartner direkt vor Ort möglich, Verträge noch bis zum 31.12.2011 abzuschließen. Kunden können sich also noch rechtzeitig vor Ablauf des Jahres die Vorteile sichern.Weitere Informationen unter www.atlanticlux.com


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ÜBER ATLANTICLUX LEBENSVERSICHERUNG S.A

ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A Die ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A ist eine Tochtergesellschaft der FWU-Gruppe. Die FWU Gruppe hat ihren Sitz in München und Luxemburg. Die ATLANTICLUX bietet innovative Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungsprodukte, die auf die Bedürfnisse der Marktpartner individuell zugeschnitten sind. Weiterhin übernimmt die ATLANTICLUX die Tarifadministration in der Fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung und die kundenbezogene Einzelkontenverwaltung.