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Vorsicht beim Scheiben-Rabatt: Wird leicht zum Versicherungsbetrug

(PM) , 20.05.2008 - Erlass der Selbstbeteiligung beim Scheibenwechsel ist gefährlich

Hamburg, 20. Mai 2008 – Autofahrer aufgepasst: Vorsicht, wenn die Werkstatt bei der Regulierung von Glasbruchschäden über die Versicherung den Erlass der Selbstbeteiligung anbietet. Wer das annimmt, könnte einen Versicherungsbetrug begehen. Der Grund: Wenn für einen Scheibenwechsel beispielsweise 450 Euro berechnet werden, wobei ein Nachlass in Höhe von zum Beispiel 150 Euro vereinbart wird, kostet der Scheibenwechsel tatsächlich nur 300 Euro. Natürlich muss die Teilkaskoversicherung in diesem Fall dem Versicherungsnehmer nur die echten Kosten abzüglich der Selbstbeteiligung erstatten.

Bei so einer Rechnungsstellung wird der Versicherung ein höherer Schadensbetrag als der tatsächlich entstandene vorgegaukelt. Damit soll erreicht werden, dass die Versicherung den hohen Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlt. Das trägt Züge einer strafrechtlich relevanten Betrugshandlung zu Lasten der Versicherung und ist daher unzulässig (LG Mannheim, Urteil vom 13.8.2004, Az: 7 O 19/04, Nr. 060424).

Nils Wilhelm, Vorsitzender des ZDA (Zentralverband Deutscher Autoglaser e.V., www.zda-ev.de) macht es deutlich: „Um unsere Kunden und uns selbst schon vor dem Verdacht auf Versicherungsbetrug zu schützen, lehnen die Mitgliedsbetriebe des ZDA derartige Geschäftspraktiken ab.“

Anders sieht es aus, wenn Versicherungen von sich aus, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Partnerbetrieben, auf die Selbstbeteiligung verzichten. Dann kann dieser vorher vertraglich festgelegte Rabatt ohne Bedenken in Anspruch genommen werden.
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