Pressemitteilung, 26.03.2008 - 09:48 Uhr
Perspektive Mittelstand
Vorratsgesellschaften mit neuer Bonität als Auffanggesellschaft
(PM) , 26.03.2008 - - Vorratsgesellschaft mit neuer Bonität- Vorratsgesellschaft als AuffanggesellschaftEine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist und noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen hat . Der Begriff der Vorratsgesellschaft ist von der Rechtsprechung in der genannten Weise definiert. Deshalb hat die Vorratsgesellschaft keine Verbindlichkeiten. Sie bekommen eine neue Rechtseinheit mit neuer Bonität und eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Sie stellen Ihre Bonität auf neue "Füße".Bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft vermeiden Sie damit die langen Eintragungsfristen, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.Vorratsgesellschaft begründet neue BonitätMit einer Vorratsgesellschaft begründen Sie eine neue Bonität, die von Ihrer Person unabhängig ist. Über den Kauf einer Vorratsgesellschaft ( www.companies-for-sale.de ) werden Sie über einen neuen Rechtsträger wieder kreditwürdig. In einer Vorratsgesellschaft können Sie zudem eine anonyme Beteiligung übernehmen, wenn Sie im Hintergrund bleiben möchten.Die Vorratsgesellschaft als AuffanggesellschaftIst in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug die Übernahme einer Vorratsgesellschaft dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden.Dann starten Sie innerhalb von 24 Stunden mit Ihrer Geschäftsidee und neuer Bonität. Einfach nur eine Vorratsgesellschaft bei uns erwerben und schon können Sie mit Ihrer neuen Gesellschaft ohne Haftungsrisiken und mit voller Kapitalausstattung loslegen. Informieren Sie sich über Vorratsgesellschaften in den Rechtsformen: > Vorrats Aktiengesellschaft > Vorrats GmbH ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung )> Vorrats Kommanditgesellschaft> Vorrats GmbH & Co. KG > Vorrats AG & Co. KG Vorratsgesellschaft mit ergänzender KapitalbeschaffungSie erhalten Vorratsgesellschaften auf Wunsch auch mit Eigenkapitalbeschaffung durch die Dr. Werner Financial Service Group ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) als ergänzende bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung über stimmrechtsloses Mezzaninekapital.