(PM) Leipzig, 22.11.2010 - Ob es sich lohnt, anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung einen Grundschutztarif bei einer privaten Gesellschaft abzuschließen, ist umstritten. Zwar locken relativ niedrige Monatsbeiträge beispielsweise junge Selbstständige, eine entsprechende Police verschafft Versicherten jedoch kaum den begehrten Privatpatientenstatus. Auch trägt der Versicherungsnehmer im Krankheitsfall einen nicht unerheblichen Eigenanteil der Rechnungen. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de informiert über Vor- und Nachteile von Grundschutztarifen.
Wer ernsthaft erkrankt ist, möchte natürlich gern die Sicherheit haben, vom Chefarzt (
www.private-krankenversicherung.de/pkv-ratgeber/chefarzt/) behandelt zu werden. Kassenpatienten wird diese Ehre eher selten zuteil. Bei den Privatversicherern enthalten jedoch viele Tarife Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern bei einem Krankenhausaufenthalt und Behandlungen beim Heilpraktiker. Der Leistungsumfang von Grundschutztarifen orientiert sich im Allgemeinen an dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei der Tarifwahl ist unter anderem zu beachten, in welchem Umfang die Versicherung Zahnleistungen übernimmt. Bei einem Eigenanteil von 60 Prozent tragen Versicherte den überwiegenden Teil der Kosten für Zahnersatz und Kieferorthopädie selbst. Zum Teil werden zahnprophylaktische Behandlungen nur einmal jährlich erstattet.
Manche Krankenversicherungen bieten innerhalb des Grundschutztarifs Behandlungen beim Heilpraktiker oder beim Psychotherapeuten. Einzelne Tarife decken sogar die Kosten für künstliche Befruchtungen ab. Unter Umständen können auf die Versicherten Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen oder Allergien zukommen.
Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/pkv-grundschutztarif-und-chefarzt/337243.html