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Pressemitteilung

Viele Wölbern-Fonds in der Krise – Anlegern drohen hohe Verluste

(PM) Esslingen, 11.12.2015 - In den vergangenen Jahren häuften sich die schlechten Nachrichten in Sachen Wölbern: im Jahr 2013 wurde bekannt, dass das vorläufige Insolvenzverfahren über das Emissionshaus Wölbern Invest eröffnet wurde. Zuvor war bereits der Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte wegen Verdachts auf Untreue in Untersuchungshaft verbracht worden.
In der Folgezeit mussten einige Wölbern-Fonds Insolvenz anmelden, weitere Fonds befinden sich in der Krise.

Strafverfahren gegen Wölbern-Chef Schulte

Bereits im Frühjahr dieses Jahres berichteten viele Medien über die Verurteilung des Wölbern-Chefs Heinrich Maria Schulte. Dieser wurde vom Landgericht Hamburg wegen Untreue zu einer Gefängnisstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Gericht ging davon aus, dass Schulte über 147 Millionen Euro aus diversen Immobilienfonds abgeschöpft und zweckentfremdet habe. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.

Wölbern Frankreich 04: Verkauf der Fondsimmobilie bringt keine endgültige Lösung

Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie haben die Anleger keine weiteren Rückzahlungen Ihrer Einlagen zu erwarten. Zudem konnte das mögliche Haftungsrisiko nicht vollständig ausgeräumt werden.

Viele Holland-Fonds in der Krise

Insbesondere die Wölbern Holland-Fonds, welche meist in holländische Gewerbeimmobilien investieren, laufen denkbar schlecht. Bezüglich der Wölbern-Fonds Holland 54, Holland 55 und Holland 56 wurde bereits das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

Auch die Wölbern-Fonds Holland 58, Holland 59, Holland 61, Holland 62, Holland 64, Holland 65, Holland 67, Holland 69 und Holland 72 befinden sich in der Krise, beziehungsweise verlaufen keineswegs prospektgemäß, sodass die Anleger im Endeffekt mit Verlusten zu rechnen haben.

Was können betroffene Anleger tun?

Sollten Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken der geschlossenen Fondsbeteiligung aufgeklärt worden sein, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss.

Recherchen der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann zufolge wurde ein Großteil der Wölbern - Beteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Daher bestehen gute Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
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