VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Dr. Rademacher & Partner
Pressemitteilung

Verteidigung auch gegen den Europäischen Haftbefehl

(PM) Düsseldorf, 01.11.2010 - Wer einen Europäischen Haftbefehl befürchtet, hat zwei Möglichkeiten: Er kann seine Befürchtungen ignorieren und abwarten, was passiert. Oder er kann aktiv werden und die Situation klären. Die Internetseite auslieferungsverfahren.de gibt dazu einige Anleitung und einen ständig aktualisierten Überblick über die Rechtsprechung zum Europäischen Haftbefehl.

Der europäische Haftbefehl erleichtert Strafverfolgung, ohne Zweifel. Er bestimmt inzwischen das Alltagsgeschäft der mit Auslieferungsverfahren befassten Strafsenate der deutschen Oberlandesgerichte. Und der europäischen Haftbefehl erlaubt grundsätzlich jetzt auch die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger zur Strafverfolgung in einem anderen europäischen Land.

Aber auch gegen den europäischen Haftbefehl kann sich der Verfolgte erfolgreich verteidigen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Auch bei einem Auslieferungsersuchen auf Grund eines europäischen Haftbefehls muss bei Vorliegen besonderer Umstände der Tatverdacht genau geprüft werden. Dies zum Beispiel dann, wenn sich das vom Verfolgten vorgebrachte Alibi auf Grund glaubwürdiger Zeugenaussagen derart verdichtet hat, dass er die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen haben kann (OLG Karlsruhe1 AK 72/06).

Das Auslieferungsverfahren ist ansonsten ein formales Verfahren, bei dem ein Mensch von dem Land, in dem er sich aufhält, in das ersuchende Land ausgeliefert werden soll, um dort vor Gericht gestellt zu werden oder eine bereits verhängte Strafe zu verbüßen.

Wenn die Strafverfolgungsbehörden jemanden mit einem Auslieferungsverfahren überziehen, gehen sie davon aus, dass er eine Straftat begangen hat und hinter Gitter soll. Wer davon betroffen ist, erlebt im schlimmsten Fall einen wahren Alptraum, der mit einer plötzlichen Verhaftung beginnt. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig aktiv zu werden und die Chancen zu wahren. Die Internetseite www.auslieferungsverfahren.de beobachtet die Entwicklung der Gesamtheit der richtungsweisenden Gerichtsurteile., um für jedem einzelnen Fall nach Möglichkeit die Entsprechungen in der Rechtsprechung aufzeigen zu können.
PRESSEKONTAKT
Dr. Rademacher & Partner
Herr Dr. Martin Rademacher
Kaiser-Friedrich-Ring 45
40545 Düsseldorf
+40-211-1718380
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER DR. RADEMACHER & PARTNER STRAFVERTEIDIGER

Rechtsanwaltskanzlei – Fachanwalt für Strafrecht – Europäischer Haftbefehl und Auslieferungsverfahren
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Dr. Rademacher & Partner
Kaiser-Friedrich-Ring 45
40545 Düsseldorf
zum Pressefach
Anzeige
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG