Pressemitteilung, 17.09.2013 - 12:35 Uhr
Perspektive Mittelstand
Versorgungswerke im Dschungel der FATCA-Pflichten
Multinationale Unternehmen müssen Reporting-Pflicht unter den US-amerikanischen Steuerregelungen überprüfen – ein Verstoß kann teuer enden
(PM) München, 17.09.2013 - Zur Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act), dem im Jahr 2010 von der amerikanischen Steuerbehörde erlassenen Gesetz zur Verschärfung der Reporting-Pflichten von Finanzinstituten, wurden für Deutschland umfangreiche Ausnahmeregelungen für Finanzinstitute geschaffen. Dennoch können internationale Pensionspläne und deren Finanzierungsinstrumente von Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik als Finanzinstitute eingestuft werden und damit unter die FATCA-Pflicht fallen. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen in Staaten, mit denen die USA noch keine bilateralen Abkommen geschlossen haben. International tätige Unternehmen mit Sitz in Deutschland sollten deshalb unbedingt klären, ob ihre ausländischen Organisationen, respektive deren betriebliche Versorgungswerke, betroffen sind. Die Nichteinhaltung der FATCA-Pflichten kann schließlich gravierende Folgen nach sich ziehen: „Bei einem Verstoß gegen die FATCA-Vorschriften können 30 Prozent Quellensteuer auf sämtliche Einkünfte aus den USA verloren gehen“, sagt Florian Burg, Experte für internationale Fragestellungen bei Aon Hewitt. „Kaum ein Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes wissen viele Unternehmen noch nicht, inwieweit die FATCA-Regelungen für sie relevant sind.“Wer seine Reportingpflichten nicht erfüllt, kann viel Geld verlieren. Es ist deshalb für international tätige Unternehmen unerlässlich, die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in einer Vielzahl von Ländern genau zu analysieren. „Wenn ein Pensionsplan, der unter den FATCA-Regelungen als Finanzinstitut eingestuft wird, Einkünfte aus den USA generiert, bestehen umfassende Reportingpflichten. Für deutsche Finanzinstitute, insbesondere im Bereich von betrieblichen Versorgungswerken, gibt es zwar weitreichende Ausnahmetatbestände, diese gelten jedoch nicht für deutsche Konzerntöchter im Ausland“, mahnt Marc Oliver Heine, ebenfalls Experte für internationale Fragestellungen bei Aon Hewitt. FATCA sei deshalb für deutsche Konzerne eine tiefgreifende Herausforderung, da der Aufwand für die notwendige Analyse und eventuelle Einhaltung der Vorschriften nicht unterschätzt werden dürfe. Eile ist geboten, denn die FATCA-Vorschriften treten bereits in weniger als einem Jahr, am 1. Juli 2014, in Kraft. Bis zum 25. April 2014 müssen sich die Finanzinstitute bei der amerikanischen Steuerbehörde registriert haben. Das Internetportal www.irs.gov/FATCA für die Registrierung ist seit August dieses Jahres eingerichtet.


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Aon Hewitt
Frau Nina Südfeld
Radlkoferstr. 2
81373 München
+49-89-88987-0
pressegermany@hewitt.com
hewitt.com

Press'n'Relations GmbH
Frau Andrea Wagner
Gräfstr. 66
81241 München
+49-89-5404 722-20
aw@press-n-relations.de
www.press-n-relations.de


ÜBER AON HEWITT

Aon Hewitt ist weltweit führend in Sachen HR-Lösungen. Das Unternehmen konzipiert, implementiert, kommuniziert und verwaltet Lösungen und Strategien in den Bereichen Human Resources, Investment Consulting, Pension Administration, Vergütung und Talent Management. Zudem berät Aon Hewitt in komplexen Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung. Weltweit ist Aon Hewitt mit mehr als 29.000 Mitarbeitern in 90 Ländern vertreten. In Deutschland arbeiten rund 400 Mitarbeiter an den Standorten München, Mülheim, Frankfurt, Wiesbaden, Stuttgart und Hamburg. Weitere Informationen zu Aon Hewitt finden Sie unter www.aonhewitt.de.


ÜBER AON

Der Aon Konzern ist der führende globale Dienstleister für Risikomanagement, HR-Lösungen und Outsourcing-Services sowie Versicherungs- und Rückversicherungsmakler. Weltweit ermöglichen es mehr als 65.000 Mitarbeiter durch ihr branchenführendes Wissen und ihr technisches Know-how, Kunden in über 120 Ländern mit innovativen und effizienten Lösungen für Risikomanagement und Arbeitsproduktivität einen deutlichen Mehrwert zu bieten. Dafür wurde Aon mehrfach als weltbestes Broker-Unternehmen, Versicherungs- und Rückversicherungsmakler, Captive Manager und Berater für Sozialleistungen ausgezeichnet. Weitere Informationen zu Aon gibt es unter www.aon.com, unter www.aon.com/unitedin2010 zudem alles über die globale Partnerschaft zwischen Aon und Manchester United inklusive Trikotsponsoring des Vereins durch Aon.
Hinweis
Dieses Pressefach wird betreut von
Press'n'Relations GmbH
Press´n´Relations steht für eine journalistisch orientierte Pressearbeit. Wir sorgen dafür, dass Ihre Themen zielgruppengerecht und verständlich aufbereitet werden. Und so, dass die Redaktionen sie auch verwenden können. ... zum PR-Dienstleistereintrag