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Versorgungswerke im Dschungel der FATCA-Pflichten

Multinationale Unternehmen müssen Reporting-Pflicht unter den US-amerikanischen Steuerregelungen überprüfen – ein Verstoß kann teuer enden
(PM) München, 17.09.2013 - Zur Umsetzung von FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act), dem im Jahr 2010 von der amerikanischen Steuerbehörde erlassenen Gesetz zur Verschärfung der Reporting-Pflichten von Finanzinstituten, wurden für Deutschland umfangreiche Ausnahmeregelungen für Finanzinstitute geschaffen. Dennoch können internationale Pensionspläne und deren Finanzierungsinstrumente von Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik als Finanzinstitute eingestuft werden und damit unter die FATCA-Pflicht fallen. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen in Staaten, mit denen die USA noch keine bilateralen Abkommen geschlossen haben. International tätige Unternehmen mit Sitz in Deutschland sollten deshalb unbedingt klären, ob ihre ausländischen Organisationen, respektive deren betriebliche Versorgungswerke, betroffen sind. Die Nichteinhaltung der FATCA-Pflichten kann schließlich gravierende Folgen nach sich ziehen: „Bei einem Verstoß gegen die FATCA-Vorschriften können 30 Prozent Quellensteuer auf sämtliche Einkünfte aus den USA verloren gehen“, sagt Florian Burg, Experte für internationale Fragestellungen bei Aon Hewitt. „Kaum ein Jahr vor Inkrafttreten des Gesetzes wissen viele Unternehmen noch nicht, inwieweit die FATCA-Regelungen für sie relevant sind.“

Wer seine Reportingpflichten nicht erfüllt, kann viel Geld verlieren. Es ist deshalb für international tätige Unternehmen unerlässlich, die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in einer Vielzahl von Ländern genau zu analysieren. „Wenn ein Pensionsplan, der unter den FATCA-Regelungen als Finanzinstitut eingestuft wird, Einkünfte aus den USA generiert, bestehen umfassende Reportingpflichten. Für deutsche Finanzinstitute, insbesondere im Bereich von betrieblichen Versorgungswerken, gibt es zwar weitreichende Ausnahmetatbestände, diese gelten jedoch nicht für deutsche Konzerntöchter im Ausland“, mahnt Marc Oliver Heine, ebenfalls Experte für internationale Fragestellungen bei Aon Hewitt. FATCA sei deshalb für deutsche Konzerne eine tiefgreifende Herausforderung, da der Aufwand für die notwendige Analyse und eventuelle Einhaltung der Vorschriften nicht unterschätzt werden dürfe. Eile ist geboten, denn die FATCA-Vorschriften treten bereits in weniger als einem Jahr, am 1. Juli 2014, in Kraft. Bis zum 25. April 2014 müssen sich die Finanzinstitute bei der amerikanischen Steuerbehörde registriert haben. Das Internetportal www.irs.gov/FATCA für die Registrierung ist seit August dieses Jahres eingerichtet.
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