Pressemitteilung, 05.11.2011 - 16:26 Uhr
Perspektive Mittelstand
Vernichtendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU Führerschein ohne MPU
(PM) Slubice, 05.11.2011 - Es gibt seit dem 22. September d.J. ein in der Sache außergewöhnliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei einer gleichzeitig beachtenswert deutlich formulierten Begründung (www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20110922_2bvr094711.html). Hierzu ein Kommentar: Es ist eigentlich nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, über Fahrerlaubnisrecht zu befinden und doch ist es jetzt in seltener Klarheit so geschehen, wenn auch die Rechtsfrage sich nicht primär darauf bezog, sondern es sich eigentlich um die Arbeitsweise der „Götter in Schwarz“, hier vertreten durch das OLG Nürnberg, handelte.Dazu fallen uns spontan noch weitere Gerichte, allen voran das OLG Stuttgart, aber auch das OLG Hamm oder das OLG Düsseldorf ein. Diese Gerichte machten sich nach unserer Ansicht in der Vergangenheit durch Rechtsbeugung, Anmaßung in Verbindung mit Unterlassung von Vorlagefragen und eigener Meinungsäußerung in Urteilsform zu willigen Erfüllungsgehilfen der MPU-Lobbyisten, völlig losgelöst von den tatsächlichen rechtlichen Sachverhalten in der EU. Soviel zu einigen obergerichtlichen Praktiken hier im Lande, die nun vom BVerfG völlig zu recht und vermutlich auch endgültig und eindeutig unterbunden werden, hoffentlich. Kommen wir aber nun zum Thema Fahrerlaubnis. Ursache für die zusätzlichen Ausführungen des BVerfG ist die vor dem OLG Nürnberg verhandelte Frage zur Gültigkeit bzw. Anerkennung eines ausländischen EU-Führerscheins gemäß der Richtlinie 2006 / 126 / EG (3. EU-FS-Richtlinie) bei noch bestehender MPU-Auflage in Deutschland. Unter die 3. Richtlinie fallen alle in der EU seit dem 19.1.2009 neu erteilten Führerscheine. ……………… Volltext unter: www.fahrschulservice-polen-tschechien.de Für den zukünftigen EU-Führerscheinerwerb heißt das, mit etwas Mut und Risikobereitschaft, sowie im Vertrauen auf eine klare Entscheidungsfindung des EuGH, basierend auf seiner bisher verfolgten Linie, jetzt sofort mit der Umsetzung des Vorhabens zu beginnen.Die Möglichkeit, das die MPU-Lobby, vertreten durch den deutschen Staat, sich vor dem EuGH durchsetzen kann, ist nahezu ausgeschlossen. Es würde im Ergebnis eine völlige Abkehr von der bisherigen EU-Rechtsprechung im Fahrerlaubnisrecht bedeuten und unübersehbare Konsequenzen für die Rechtsbereiche wie Niederlassungsfreiheit, gegenseitige Anerkennung von amtlichen Dokumenten, freie, EU-weite Berufsausübung, usw. nach sich ziehen. Das ist nicht zu erwarten, sondern vielmehr, das Deutschland zum wiederholen Male unterliegt, zumal es mit der bisher schwächsten Argumentation antritt, die es in diesem Bereich je gegeben hat.Eine rein redaktionelle Änderung zwischen der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie, die in keiner Weise eine andere Interpretation der Anerkennungspraxis zulässt, soll nach den Vorstellungen der MPU-Lobby dafür herhalten, deren Einkünfte und somit die MPU mit fadenscheinigen Argumenten zu retten. Alternativ wird sich noch auf die deutsche Tilgungsfrist berufen, die sich aber nicht im EU-Recht wiederfindet und daher für den EuGH keine Relevanz aufweist. Diese Frist ist ein rein deutsches und damit hausgemachtes Problem, für den EuGH also unbeachtlich. Das wird so mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts für die MPU-Befürworter, da hilft auch keine teure und allgegenwärtige Medienunterstützung weiter. Es ist, salopp ausgedrückt, eben alles schlicht nur heiße Luft und Wunschdenken, mehr nicht, glücklicherweise. Fazit: Jetzt und sofort mit dem EU-Führerscheinerwerb beginnen. Nach der zu erwartenden positiven EuGH-Entscheidung wird zwangsläufig ein Ansturm auf Vermittler und ausländische Fahrschulen einsetzen. Dabei entsteht dann die große Gefahr, das die in dieser Branche tätigen, oftmals nicht gerade mit Fachkenntnissen überfrachteten Personen, aufgrund entstehender Kapazitätsprobleme vom klaren und zwingend erforderlichen Weg des eu-konformen Führerscheinerwerbs abweichen könnten. Unkenntnis, Geldgier oder auch Gleichgültigkeit gegenüber dem Kunden werden dabei zusätzliche Faktoren sein. Gerade im Bereich der Vorhaltung entsprechender Wohnungen, mittlerweile der zentrale Punkt des Führerscheinerwerbs im EU-Ausland, könnte es zu massiven “Ungenauigkeiten” kommen, die den Führerschein weiterhin in Deutschland angreifbar machen, vermutlich dann sehr zur Freude der Anwälte.Daher die Empfehlung, sofort mit dem EU-Führerscheinerwerb bei einer erfahrenen und zuverlässigen Organisation zu beginnen. Die Risiken waren noch nie so gering, wie zum jetzigen Zeitpunkt. In diesem Sinne: Weiterhin gute Fahrt – natürlich auch und gerade mit einem ausländischen EU-Führerschein und selbstverständlich ohne MPU.


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