Pressemitteilung, 04.02.2010 - 18:40 Uhr
Perspektive Mittelstand
Vermieter dürfen die Nebenkosten nur dann abrechnen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist
Rund 40 % der Miete entfallen auf die Mietnebenkosten. Vermieter dürfen jedoch nur über etwa 30 % der Kosten als Betriebskosten abrechnen.
(PM) Regensburg, 04.02.2010 - Der einfache Hinweis im Mietvertrag „Nebenkosten werden abgerechnet“ reicht nicht aus „Vielmehr müssen sämtliche umlagefähigen Betriebskosten, über die abgerechnet werden soll, explizit im Mietvertrag genannt werden“, so Thomas Trepnau der Autor des Buches „Rechne mit Deinem Mieter ab – Betriebskosten, die zweite Miete“.Zu den sogenannten umlagefähigen Betriebskosten gehören beispielsweise:•Die Grundsteuer,•die Kosten der Wasserversorgung,•die Kosten der Entwässerung,•die Kosten der Heizung und Warmwasser,•die Kosten für den Aufzug,•die Kosten für die Straßenreinigung,•die Müllbeseitigung u.s.w.Die umlagefähigen Kosten sind in der Betriebskostenverordnung angeführt. „Kostenarten, die dort nicht als Betriebskosten definiert sind, dürfen auf den Wohnungsmieter nicht abgewälzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Instandhaltungskosten“, stellt Thomas Trepnau fest.Bei Mietverhältnissen über Geschäftsräume gibt es mehr GestaltungsspielraumHier ist die Umlage der Instandhaltungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Gleiches gilt für die Verwaltungskosten.In Zeiten permanent steigender Nebenkosten hat jeder Vermieter zwei wichtige Aufgaben:1. Dafür zu sorgen, dass er Betriebskosten umlegen und abrechnen kann,2. darauf zu achten, dass die Betriebskosten nicht zu stark steigen.„Hohe Nebenkosten beschränken die Möglichkeit zur Erhöhung der Nettomiete“ so der erfahrene Fachbuchautor und Dozent.„Warum das so ist, wie Sie Ihre Mietverträge abrechnungssicher gestalten und wie Sie korrekt und rechtssicher abrechnen, ist in meinem Buch beschrieben.“Unter anderem wird geklärt:• welche Nebenkosten umgelegt werden können,• was kalte und warme Betriebskosten sind,• wie diese Kosten auf die Mieter verteilt werden,• ob und wie leerstehende Wohnungen abgerechnet werden,• in welcher Höhe Vorauszahlungen verlangt werden,• wie Mietverträge abrechnungssicher formuliert werden,• was bei Mieterwechsel zu beachten ist,• wann abgerechnet wird,• wie eine Betriebskostenabrechnung aussehen soll.Dies ist nur ein kleiner Teil der vielen Fragen, die in dem Buch beantwortet werden.In diesem Ratgeber gibt der Autor seine Strategien preis, wie Nebenkosten rechtssicher abgerechnet werden. „Und das einfach, verlässlich und sicher“, so Thomas Trepnau.Jeder Vermieter kann die Nebenkostenabrechnung zügig erstellen und seinen Mieter mit Einwendungen ins Leere laufen lassen.In seiner klaren Sprache führt der Autor den Leser zielsicher vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Erstellung der korrekten Nebenkostenabrechnung. Nachvollziehbare Berechnungsbeispiele erleichtern die Abwicklung. Die entsprechenden Musterbriefe sind enthalten und stehen jedem Leser zur sofortigen Anwendung auf der beigefügten, kostenlosen CD-ROM zur Verfügung.Das Buch ist als Downloadversion oder gebundene Ausgabe im Buchhandel erhältlich, in allen bekannten Online-Buchshops sowie auf der Homepage des Autors und Verlages.Außerdem von Thomas Trepnau erschienen:Mehr Moneten mit MieterhöhungundDas Geheimnis der feuchten Wand – Mietminderung.www.trepnau.net


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ÜBER THOMAS TREPNAU, BÜCHER UND SEMINARE, DIE IHRE IMMOBILE WIEDER ZUR PROFITABLEN GELDANLAGE MACHEN!

Thomas Trepnau, Diplom-Immobilienwirt (DIA) und Immobilienfachwirt, war jahrelang in der Immobilienbranche tätig, unter anderem als Hausverwalter. Heute ist er freier Dozent, Firmentrainer und kompetenter Ratgeber für gepiesackte Vermieter und Eigentümer.