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Pressemitteilung

Verhalten von Geschäftsreisenden; Teil 2: Beim Warentransport und im Hotel

(PM) , 05.01.2009 - von MentalLeis Dienstleistungen (www.mentalleis.de)

Sicherheitsempfehlungen in 3 Teilen:

Die nachfolgenden Sicherheitsempfehlungen helfen Ihnen, Überfälle zu verhindern. Sie zeigen Ihnen präventive Möglichkeiten auf täterseitiges Vorgehen rechtzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. Falls sie in eine bedrohliche Situation kommen, helfen die Sicherheitsempfehlungen Ihnen diese zu bewältigen.

Beim Transport in und mit Fahrzeugen:

• Denken sie an die Krähenfüße und was Straftäter damit machen?
• Schließen sie nach dem Besteigen des Fahrzeuges immer gleich die Zentralverriegelung (Fahrtbeginn / Fahrtunterbrechungen)?
• Treffen sie Maßnahmen an einem Unfallort als Beteiligter oder Hinzugekommener?
• Haben sie schon daran gedacht, dass Observationsmaßnahmen auch aus weiterer Distanz durchgeführt werden können. Beobachten Sie in diesem Zusammenhang auch Personen und Fahrzeuge, welche sich nicht nur direkt hinter Ihnen befinden?
• Setzen sie eine zweite Person bei Außenterminen zur Begleitung und Sicherung der Kollektion ein.
• Vereinbaren sie Absprachen beim Fahren im Konvoi.

Bei Hotelaufenthalten:

• Planen Sie Ihre Reise mit Hilfe eines Reiseunternehmens. Welche Namen und Legende benutzen Sie dazu?
• Reisen sie immer auf den gleichen Routen an Ihr Reiseziel?
• Suchen Sie, auf Ihren Reisen, immer Ihr gleiches „Lieblingshotel“ auf?
• Unter welcher Legende (Name und Tätigkeit) sind Sie dort beim Personal oder anderen Gästen bekannt?
• Beziehen sie immer Ihr „Lieblingszimmer“?
• Wie sind Ihre geldwerten Gegenstände gesichert? Sie können diese z.B. im Hotelzimmer durch einfache funkelektronische Maßnahmen schützen?
• Kennen sie die Fluchtwege in den jeweiligen Hotels?
• Gibt es bei Krisen einen Ablaufplan?
• Benützen sie zum Bezahlen Kreditkarten. Gibt’s es darauf Hinweise Ihrer Tätigkeit?
• Überlegten sie sich schon mal Hotel mit Executive-Floors zu beziehen?

Schlußwort
„Das Leben steht über allen Sachgütern!“ Sie müssen ihre geldwerten Gegenstände nicht mit Ihrem „Leben“ verteidigen. Gehen Sie aufmerksam durch ihr (Berufs-) Leben so sind sie sicher, dass Sie erst gar nicht in eine nicht kalkulierbare Situation kommen.

Den dritten und letzten Teil lesen Sie in der 3. KW 2009

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mentalleis.de

Autorin:
Annette Leis
MentalLeis Dienstleistungen
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