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Vergaberecht 2016 – Rechtssicherheit bei der Vergabe- und Ausschreibungspraxis

(PM) Berlin, 25.11.2015 - Das Vergaberecht wird derzeit umfassend modernisiert: Die neuen EU-Vergaberichtlinien müssen bis zum 18. April 2016 umgesetzt werden. Auf die öffentlichen Auftraggeber, aber auch auf die interessierten Unternehmen kommen dabei zahlreiche Änderungen zu. Hervorzuheben ist dabei neben der erstmaligen gesetzlichen Regelung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit die verpflichtende Einführung der elektronischen Vergabe. Wie öffentliche Auftraggeber und am Vergabeverfahren Beteiligte mit den gesetzlichen Neuerungen rechtssicher umgehen und das Risiko von Fehlern, unnötigen Verzögerungen und Bieterstreitverfahren verringern, erfahren Teilnehmer im Kompaktseminar „Vergaberecht 2016 – Rechtssicherheit bei der Vergabe- und Ausschreibungspraxis.

Im Hinblick auf die zu erwartende Umsetzung im April 2016 besteht für die Anwender des Vergaberechts ein erheblicher Handlungsbedarf. Die Kenntnis der neuen Regelungen ist aber schon jetzt unerlässlich: Mehrere Oberlandesgerichte haben eine Vorwirkung der Vergaberichtlinien angenommen. Die Neuregelungen sind damit in großen Teilen bereits jetzt anzuwenden. Dabei stellen Vergabeverfahren die öffentlichen Auftraggeber schon jetzt vor große Herausforderungen. Die öffentliche Auftragsvergabe erfolgt in einem streng formalisierten Verfahren. Es sind zahlreiche rechtliche Anforderungen zu beachten. Eine rechtssichere Vergabe erfordert daher eine genaue Kenntnis des Vergaberechts. Aber auch für potentielle Auftragnehmer sind Kenntnisse im Vergaberecht von großer Bedeutung. Fehler in den Angebotsunterlagen oder das Versäumen einer Frist können für Teilnehmer am Vergabeverfahren nachteilige Konsequenzen – bis hin zum Ausschluss – haben.

Das Seminar vermittelt sowohl für öffentliche Auftraggeber, als auch für am Vergabeverfahren beteiligte Unternehmen das notwendige praktische Fachwissen zum Vergabeverfahren. Die Teilnehmer werden mit der aktuellen Rechtsprechung und den neuen EU-Vergaberichtlinien 2014 vertraut gemacht. Sie erhalten eine Einführung in die verschiedenen Vergabeverfahren, Ausschreibungen, Leistungsbeschreibungen, Verhandlungen und die Grundsätze der Angebotswertung und Preisprüfung, verbunden mit Praxistipps.

Rechtsanwalt Dr. Ringwald ist Partner Counsel der auf das Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held. Als Experte für das Vergaberecht und die kommunale Daseinsvorsorge berät er bundesweite Kommunen und kommunale Unternehmen bei Bau und Betrieb von Infrastruktureinrichtungen. Neben seiner umfangreichen Vortragstätigkeit ist Herr Dr. Ringwald Autor zahlreicher Fachaufsätze und Publikationen.

Weitere Informationen zum Programm des eintägigen Seminars finden sich unter dem Link: www.dbw-akademie.com/downloads/Vergaberecht_2016_Januar_Berlin.pdf

Veranstaltungstermin: 25. Januar 2016 in Berlin
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