Pressemitteilung, 17.09.2008 - 11:01 Uhr
Perspektive Mittelstand
Verdorbener Urlaub – Geld zurück: Soforthilfe bei Urlaubsmängeln mit neuem Rechtsratgeber
(PM) , 17.09.2008 - Mannheim, 09. Juli 2008. Sommer, Sonne, schlechter Schlaf – Wenn einen im Urlaub die Disco in der Ferienanlage nachts nicht schlafen lässt, sollte man sich nicht ärgern, sondern sich sofort zur Wehr setzen. Wie Pauschalreisende das konkret tun können, zeigt Schritt für Schritt der neue Ratgeber „Meine Rechte auf Reisen“ auf www.rechtstipps.de. Denn ein aktuelles Gerichtsurteil macht Geschädigten Hoffnung: Im Fall einer betroffenen Familie entschied jetzt gerade das Kölner Landgericht: Der Reiseveranstalter muss 60 Prozent des Reisepreises erstatten und 600 Euro Schadensersatz zahlen 1). Voraussetzung für einen solchen Erfolg ist aber, dass Touristen schon im Urlaub richtig auf alle nervigen Mängel reagieren. Zum Einführungspreis von 5,90 Euro kann der komplette Ratgeber „Meine Rechte auf Reisen“ direkt unter www.rechtstipps.de im PDF-Format heruntergeladen werden. Das spart unter Umständen einen teuren Besuch beim Anwalt nach dem Urlaub. Deshalb: Am besten ist, man liest „Meine Rechte auf Reisen“ bereits vor Urlaubsantritt und nimmt den praktischen Berater an den Ferienort mit.Angebot für Ihre Redaktion: www.rechtstipps.de stellt Ihnen eine Kurzversion von „Meine Rechte auf Reisen“ zur sofortigen kostenlosen Veröffentlichung in Ihrem Medium zur Verfügung. Eine E-Mail an Katharina Bader unter akademische@xpand21.com genügt, und wir senden Ihnen Ihre Kurzversion von „Meine Rechte auf Reisen“ umgehend zu. Die Veröffentlichung muss mit dem Hinweis versehen werden, dass es sich um einen Auszug aus dem Ratgeber „Meine Rechte auf Reisen“ handelt, den Interessierte auf www.rechtstipps.de für 5,90 Euro herunterladen können.Der komplette Ratgeber „Meine Rechte auf Reisen“ auf www.rechtstipps.de hilft mit Musterschreiben dabei, Reklamationen und Minderungsansprüche korrekt zu formulieren. Ferner gibt der elektronische „Rechtsbeistand“ wertvolle Hintergrund-Infos: Was genau ist ein Reisemangel, was nur eine Unannehmlichkeit? Der Lebensstandard des Reiselandes spielt beim Unterscheiden die wesentliche Rolle. Wer zum Beispiel bei Fernreisen deutsche Standards im Sanitärbereich erwartet, verlangt zu viel. Denn Veranstalter müssen deutschen Touristen lediglich den Mindeststandard des Reiselandes bieten. Die 27 häufigsten Fragen für Pauschaltouristen beantwortet das Info-PDF anschaulich und leicht verständlich: Worauf müssen Urlauber schon beim Buchen einer Pauschalreise achten? Wann, wo und wie kann man sich gegen Mängel am Urlaubsort wehren? Wie sichert man sich nach Ende der Reise Ansprüche und wie viel Geld gibt es für welchen Mangel? Für alle, die es sich noch komfortabler und ausführlicher wünschen: Ein umfassendes Kapitel zum Thema „Reiserecht“ enthält die CD-Rom „Rechtstipps – Der RechtsBerater“. Besonders praktisch: Vorlagen zum jeweiligen Thema, zum Beispiel die Mängelanzeige beim Reiseveranstalter, können hier direkt im Programm am Computer ausgefüllt, ausgedruckt, gespeichert und als PDF- oder Word-Dokument versendet werden. Alle Informationen aus „Meine Rechte auf Reisen“ sind ebenfalls enthalten. Zusätzlich gibt es Informationen für Individualtouristen und Links zu allen passenden Gesetzestexten. Die CD-Rom „Rechtstipps – Der RechtsBerater“ ist auf www.rechtstipps.de für 29,80 Euro zu kaufen - auf Wunsch mit Aktualisierungsservice: Viermal im Jahr kann für je 14,80 Euro zzgl. Versandkosten ein Update erworben werden.Wer die „Rechtstipps – Der Rechtsberater“ auf Papier und nicht digital nutzen möchte, ordert alternativ zum gleichen Preis das Loseblattwerk „Rechtstipps“, ebenfalls unter www.rechtstipps.de. Der Preis pro Aktualisierung beträgt 16,85 Euro zzgl. Versandkosten.1) Den konkreten Fall sowie die Urteilsbegründung finden Sie unter www.rechtstipps.de/?menuID=195&navID=-1&softlinkID=11728&softCache=truePressekontakt:PR-Agentur Xpand21Katharina BaderDammtorstr. 1220354 Hamburg040-32509170www.pr-agentur-xpand21.de/akademische@Xpand21.com