VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
Raimonda Kraemer LL.M.
Pressemitteilung

Was tun bei Überschuldung

(PM) , 26.06.2009 - Nach den neuesten Sozialberichten der Wohlfahrtsverbände sind in Deutschland zwischen drei und vier Millionen Haushalte überschuldet. Eine Überschuldung kann schnell geschehen und hat wahrscheinlich noch weitere Millionen Menschen in Deutschland getroffen. Denn bis sich die Mehrheit dieser überschuldeten Menschen an die Institutionen wenden, vergeht noch viel Zeit. Sie versuchen im Allgemeinen zuerst aus eigener Kraft aus dieser Unglückssituation zu kommen.

Viele Menschen sind ohne eigene Schuld in diese Krisensituation gekommen. Sie brauchen verständnisvolle und partnerschaftliche Hilfe um aus dieser Situation wieder herauszufinden.

Häufig wird die Überschuldung noch durch Inkassounternehmen, Mahnbescheide, Zwangsvollstreckungen durch Gerichtsvollzieher u.a. verstärkt. Leider gibt es auch vereinzelt bei Schuldnerberatungen Empfehlungen wie z.B. Umschuldungen, die nur dem Berater in Form einer Provision helfen, aber nicht dem Schuldner.

Ist die Überschuldung eingetreten, dann ist der richtige Weg, die Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung ermöglicht es natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensperiode schuldenfrei zu werden. Häufig ist nicht bekannt, dass auch ein Kaufmann oder ein Selbständiger „natürliche Personen" sind.

Historie: Bevor die neue Insolvenzordnung 1999 in Kraft trat, war die frühere Konkursordnung geprägt vom Grundsatz der unbeschränkten Nachforderung. Dass bedeutete, dass der Schuldner bis zur Verjährung der Ansprüche 30 Jahre lang gepfändet werden konnte.
Diese Perspektivlosigkeit trieb viele Schuldner in die Dauerarbeitslosigkeit, da ihr Lohn sowieso bis zur Pfändungsgrenze weg gepfändet wurde.

Heute: Mit der neuen Insolvenzordnung wurde die Restschuldbefreiung eingeführt. Jetzt hat der redliche Schuldner die Chance zum Neuanfang. Ebenfalls ist eine Stundung der Verfahrenskosten möglich. Nach Ablauf des Insolvenzverfahrens werden die Verfahrenskosten bei Wohlverhalten in der Regel erlassen.

Voraussetzung für eine Verbraucherinsolvenz ist, dass eine außergerichtliche Einigung versucht wurde. Auf Grund der Einkommenssituation des Schuldners wird nun versucht mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu finden. In der Regel wird eine Ratenzahlung vorgeschlagen. Wird dieser Vorschlag von mehreren Gläubigern abgelehnt, kann nun der Antrag auf Verbraucherinsolvenz vor dem Amtsgericht, gestellt werden. Mit der Abgabe des Antrages, wird auch der Antrag auf Stundung der Gerichtskosten und Gebühren eingereicht. Diese werden in der Regel nach Ablauf der Insolvenzphase vom Gericht erlassen.

Wurde dem Antrag auf Verbraucherinsolvenz stattgegeben, folgt nun die 6jährigeWohlverhaltensphase. Nach Ablauf dieser Wohlverhaltensphase kann nun auch die Restschuld erlassen werden.
www.privatinsolvenz-koeln.net
PRESSEKONTAKT
Raimonda Kraemer LL.M.
Raimonda Krämer
Am Eichelberg 22
50767 Köln
+49-221-42358656
E-Mail senden
Homepage
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
Raimonda Kraemer LL.M.
Am Eichelberg 22
50767 Köln
zum Pressefach
Anzeige
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG