Pressemitteilung, 15.04.2015 - 09:53 Uhr
Perspektive Mittelstand
Verbraucherfreundliche Infos zum Thema Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur Erwerbstätigkeit. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitnehmern und den Arbeitgebern sowie zwischen deren Koalitionen und Vertretungsorganen.
(PM) München, 15.04.2015 - Ein besonders wichtiger Teil ist der Arbeitnehmerschutz. Sowohl Pflichten des Arbeitgebers als auch die Pflichten und Rechte der Beschäftigten werden hier umfassend geregelt.Arbeitsrechtlich relevant ist dabei vor allem der Kündigungsschutz. Darunter fallen die Regelungen, welche die Kündigung eines Vertrages erschweren oder sogar ganz ausschließen. Einer Kündigung sind grundsätzlich nur Verträge zugänglich, die dauerhaft auf Leistung und Gegenleistung ausgerichtet sind. Darunter fällt auch der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitsverhältnisse können durch einverständliche Auflösung, mit einem Aufhebungsvertrag, mit Zeitablauf, nach Zweckerreichung oder durch eine Kündigung enden, was meistens der Fall ist. Ist diese fristgerecht braucht der Arbeitnehmer keinen Kündigungsgrund anzugeben. Dagegen ist, für den Arbeitgeber die Möglichkeit zu kündigen vielfach eingeschränkt. Auch das Thema Abfindungen kann für einen Arbeitnehmer durchaus einmal interessant werden. Darunter versteht man die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine solche oder eine festgesetzte Höhe. Meist werden Abfindungen in Kündigungsschutzverfahren in einem gerichtlichen Vergleich festgehalten. Je höher die Erfolgsaussichten des Arbeitnehmers, desto höher ist meistens die Abfindung. Hier orientiert man sich an dem § 1a des Kündigungsschutzgesetzes. Üblich ist es ein halbes Gehalt pro Beschäftigungsjahr zu zahlen. Dies hängt jedoch, zumeist nicht unerheblich vom Verhandlungsgeschick des Anwaltes des Arbeitsnehmers ab.Sucht man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in München stößt man schnell auf die Kanzlei Klein und Partner. Hier findet man qualifizierte Fachanwälte für dieses Rechtsgebiet. Bereits zum zweiten Mal wurde diese von dem Nachrichtenmagazin „Focus“ als einer der besten Arbeitsrechts-Anwälte Deutschlands bewertet. Anwalt für Arbeitsrecht zu sein gilt allgemein als Nachweis einer besonders hohen Kompetenz und Sachkenntnis in diesem, als unübersichtlich und kaum überschaubar geltendem Rechtsgebiet. Es erscheint sinnvoll sich für einen Spezialisten, mit dem nötigen Knowhow zu entscheiden, da es bei arbeitsrechtlichen Fällen zumeist auch um Angelegenheiten geht, die den Mandanten persönlich betreffen.


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Rechtsanwälte Klein & Partner GbR
Frau A. Klein
Nymphenburger Straße 113
80636 München
+49-4989-12 15 26-0
info@klein-partner-muc.de
www.klein-arbeitsrecht.de/


ÜBER RECHTSANWÄLTE KLEIN & PARTNER GBR

Rechtsanwälte Klein & Partner GbR sind Fachanwälte für Arbeitsrecht in München.