Pressemitteilung, 10.02.2010 - 13:56 Uhr
Perspektive Mittelstand
Verbesserte Förderung der privaten Altersvorsorge
(PM) Bonn, 10.02.2010 - Schon seit acht Jahren gibt es Riester-Policen, bislang wurden rund 13 Millionen Verträge abgeschlossen, als Rentenversicherung, Fonds- oder Banksparplan und neuerdings auch über einen Bausparvertrag. Nun könnte diese freiwillige private Altersvorsorge für Arbeitnehmer ab 2010 weiteren Auftrieb bekommen, weil die Förderung grenzüberschreitend ausgeweitet wird und ein Auslandsumzug nach Beendigung der aktiven Beschäftigung nicht mehr automatisch zur Rückzahlung der bis dahin erhaltenen Zulagen führt.Die hierzu aktuell beschlossene Gesetzesänderung erfolgte nicht freiwillig, sondern nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Die nunmehr verbesserte Förderung für Auslandsrentner, Grenzgänger und Immobilienbesitzer jenseits der Grenze führt jedoch im zweiten Schritt auch zu einer Ausweitung der Steuerpflicht, die sich über das zentral zuständige Finanzamt Neubrandenburg leicht umsetzen lässt. Von der Gesetzesänderung profitieren insbesondere Rentner, die ihren Lebensabend im EU-Ausland oder in den EWR-Staaten Norwegen, Liechtenstein oder Island verbringen wollen. Sie müssen ihre bis dahin erhaltenen Zulagen genauso wenig zurückzahlen wie ausländische Arbeitnehmer, die nach dem Ende ihrer Berufstätigkeit im Inland wieder in die alte Heimat zurückkehren. Somit kann ein Arbeitnehmer mit Riester für seine Altersvorsorge sparen, auch wenn er beispielsweise seinen verdienten Ruhestand später im sonnigen EU-Süden verbringt.Darüber hinaus lässt sich das angesparte Riester-Kapital jetzt auch dazu verwenden, eine selbst genutzte Wohnung oder ein Eigenheim auf Mallorca oder in der Toskana zu kaufen oder zu bauen oder die Mittel zur Entschuldung des begünstigten Domizils zu nutzen. Das gelingt über die Förderung durch Wohn-Riester. Weiterhin erforderlich bleibt aber, dass eine mit der staatlichen Förderung begünstigte Auslandsimmobilie entweder die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Zulageberechtigten darstellt. Daher sind Ferienhäuser oder Zweitwohnsitze im Ausland – wie im Inland – von der Förderung ausgeschlossen. Da Auslandsrentner und Grenzpendler nicht mehr benachteiligt sind, könnte dies den Anbietern von Riester-Produkten neue Kunden bescheren. Denn diese Personengruppen werden nicht mehr davon abgehalten, einen Vertrag abzuschließen. Zuvor war der Anreiz für sie zum Abschluss einer Riester-Rente äußerst gering gewesen. Zudem wird es Grenzgängern ermöglicht, auch im Ausland eine Immobilie mithilfe der Riester-Förderung zu finanzieren.Allerdings können sich Auslandsrentner und Grenzgänger damit nicht der Steuerpflicht endgültig entziehen. Denn im Gegenzug wurde eine nachgelagerte Besteuerung für im Ausland wohnende Personen eingeführt. Nach dem Förderstaatsprinzip wird dem Land das Besteuerungsrecht eingeräumt, das den Aufbau des Rentenrechts steuerlich oder auf andere Weise gefördert hat. (Zeichen: 2.911)


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