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Pressemitteilung

Verband 3DDruck will Datenschutz stärken

„Genauso wie es das Recht am eigenen Bild gibt, muss es das Recht am eigenen 3D-Datensatz geben. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, Klarheit zu schaffen und schnellstens entsprechende gesetzliche Regelungen zu verabschieden.“
(PM) Berlin, 04.09.2016 - Als Interessenvertretung aller Akteure rund um die 3D-Drucktechnologie hat der „Verband 3DDruck e.V.“ sich in Berlin etabliert und stellt seine erste Forderung an die Politik. Über 50 Fachleute aus Unternehmen und forschenden Instituten, von Ausbildungsinstituten sowie von öffentlichen Fördereinrichtungen und Vertreter schweizer und österreichischer 3D-Druck Organisationen nahmen am Kick-Off-Workshop des deutschen Verband 3DDruck e.V. am 26.08.2016 im Industriesalon Schöneweide teil.

Getreu seiner Aufgabenstellung folgend, einen breiten gesellschaftlichen Diskurs über die 3D-Druck-Technologie zu fördern, formuliert der Verband selbstbewusst als Resümee der Veranstaltung eine Forderung an die Politik. „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wahrt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Abgebildeter kann über die Verwendung seines Bildes bestimmen und auch einer Veröffentlichung widersprechen. In gleicher Art und Weise muss jedem Menschen ein eindeutiges Recht am eigenen 3D-Datensatz gewährt werden“, sagt der Vorsitzende, Dr. Justus Bobke.

Manfred Ostermeier, botspot Berlin und Henning Finck, Vorsitzender des Beirates und Bevollmächtigter der Handelskammer Hamburg stimmten die Teilnehmer durch einen Ethikdialog auf die vielfältigen Fragestellungen rund um diese Zukunfts-Technologie ein. Das Ergebnis der anschließend lebhaften und engagiert geführten Diskussion fasst der Vorsitzende des Verbandes Dr. Justus Bobke so zusammen: „Ja, es gibt Risiken und es gibt zahlreiche unbeantwortete Fragen. Aber es gibt nichts, was nicht lösbar wäre und außerdem sollten wir in erster Linie auf Chancen schauen und nicht immer nur Risiken sehen.“

In der Arbeitsgruppe Recht, geleitet vom Verbandsschatzmeister und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Markus Wiedemann, wurde herausgearbeitet, dass zahlreiche rechtliche Fragestellungen, die die 3D-Technologie betreffen, bereits durch bestehende Gesetze geregelt sind. Gleichzeitig sei noch viel Aufklärungsarbeit notwendig, um Ängste auszuräumen.

Mit dem Thema Sicherheit setzte sich eine weitere Gruppe auseinander. Produktsicherheit, etwa bei Implantaten, Sicherheit im Zusammenhang mit Waffen und Kontrollen waren ebenso Themen, wie die Frage, was passiert mit den Daten von Personen, die gescannt werden. Weitere Schwerpunktthemen waren Finanzen, Kommunikation, Bildung und Innovation.
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