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Pressemitteilung

Vaterschaftstest

(PM) , 21.02.2008 - Klärung der Vaterschaft, Vaterschaftstest ohne Anfechtungsverfahren - der Bundestag berät – Familienrecht aktuell: Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen beantwortet Fragen im HR1 Interview!

Bisher geltendes Recht:

Nach bisher geltendem Recht gab es bei Zweifeln über die Abstammung des Kindes nur die Möglichkeit einer Anfechtungsklage, die innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Kenntnis der Umstände erhoben werden muss, die gegen die Vaterschaft sprechen. Stellt sich dabei heraus, dass der rechtliche Vater nicht auch der biologische ist, wird zwangsläufig die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind gelöst.

Bisher gab es also keine Möglichkeit die Abstammung zu klären, ohne gleich juristische Konsequenzen für die rechtliche Beziehung zwischen Vater und Kind befürchten zu müssen.

Wo liegen die Vorteile des Gesetzes für Väter, die Zweifel an ihrer Vaterschaft haben?

Mit dem neuen Gesetz können die Väter, die Zweifel an ihrer Vaterschaft haben, zuerst die Abstammung klären lassen, und zwar ohne juristische Konsequenzen für die Vater-Kind-Beziehung. Nach dem Klärungsverfahren kann der betroffene Vater dann selbst entscheiden, ob er die Anfechtungsklage erhebt oder die Situation in der Familie unverändert belässt.

Bringt das Gesetz nur für zweifelnde Väter Vorteile, oder kann es auch für das Kind gut sein?

Das Gesetz ist auch für das Kind vorteilhaft. Es kann seine Abstammung ohne rechtliche Konsequenzen klären lassen. Es bringt ihm die Sicherheit über seine Abstammung, ohne zwangsläufig seine gegebenenfalls gute familiäre Beziehung zu „seinem“ Vater zerstören zu müssen.

Wo muss sich ein Zweifler hinwenden?

Der zweifelnde Vater kann zunächst die biologische Herkunft des Kindes durch ein privates Abstammungsgutachten klären. Ein gerichtliches Verfahren ist nur notwendig, wenn die betroffene Person seine Zustimmung zu einer privaten genetischen Abstammungsuntersuchung verweigert. Dabei wird das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anordnen.

Ein Vater muss nicht mehr gleich die Vaterschaft anfechten, um legal rauszufinden, ob er der Vater ist. Wenn der Test ergeben hat, er ist es nicht, welche Möglichkeiten hat er dann? Muss er Fristen beachten?

Wenn der Vater aufgrund des Abstammungsgutachtens herausfindet, dass er nicht der Vater ist, kann er frei entscheiden, ob er seine Vaterschaft anfechten möchte oder aber ob er die Situation unverändert belässt. Fall er sich zu einer Anfechtungsklage entschließt, muss er das innerhalb von 2 Jahren nach der rechtskräftigen Entscheidung im Klärungsverfahren tun.

Nützt dieses Gesetz auch Männern, die von sich behaupten, sie wären der Vater, obwohl die Mutter das verneint?

Nein, der potentielle leibliche Vater ist nicht in den Kreis der Klärungsberechtigten einbezogen. Ihm wird weiterhin der Weg über das Anfechtungsverfahren zugemutet, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass er gegebenenfalls auch die Verantwortung für das Kind übernehmen wird.

Der Gesetzesentwurf und mehr unter: www.anwaelte-giessen.de
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