Pressemitteilung, 04.10.2010 - 05:48 Uhr
Perspektive Mittelstand
Vaterschaftstest bleibt Privatsache
(PM) Giessen, 04.10.2010 - Mit dem Gendiagnostikgesetz traten im Februar dieses Jahres einige Änderungen für die Durchführung von Vaterschaftstests in Kraft. So sind für Vaterschaftstests nun die schriftlichen Einwilligungen aller Sorgeberechtigen bei einem minderjährigen Kind notwendig, um sogenannte heimliche Vaterschaftstests zu vermeiden. Vaterschaftstests mit Spurenproben, zum Beispiel mit Haaren, sind nur in engen Grenzen durchführbar. Pränatale Vaterschaftstests, das heißt Abstammungsuntersuchungen vor der Geburt, untersagt das Gesetz.Das deutsche Gendiagnostikgesetz„Das Gesetz ist komplex und durch die starke Nutzung einer Verweisungstechnik nicht einfach zu lesen und zu verstehen. Dadurch werden Teile des Gesetzes in der Presse oder auf einigen Internetseiten falsch dargestellt, sogar bei Wikipedia. Erst durch das Studium des gesamten Gesetzestextes mit allen Verweisen kommt das Verständnis“, so Dr. Michael Jung, Geschäftsführer des auf DNA-Vaterschaftstests spezialisierten Labores bj-diagnostik GmbH in Gießen.Vaterschaftstest für Gericht und JugendamtWenn das Ergebnis des Vaterschaftstests behördlich oder gerichtlich verwenden werden soll, ist eine Probenentnahme unter Zeugen erforderlich. Die Anerkennung eines Vaterschaftstestes, bei dem die Identität der Teilnehmer nicht durch einen unabhängigen Zeugen dokumentiert wurde, ist vor Gericht ausgeschlossen. Der Zeuge dokumentiert die Identität der Testpersonen und sendet die Proben an das Labor ein, um Manipulationen auszuschließen.In der Regel erfolgt die Probenentnahme dann beim Arzt oder dem durchführenden Labor. Um eine rein medizinische Leistung handelt es sich bei der Entnahme einer Mundschleimhautabstrichprobe jedoch nicht. Da Ärzte mit dem Thema Vaterschaftstest und DNA-Analyse selten vertraut sind, passieren bei der begleitenden Dokumentation oder dem Probenversand häufig Fehler. Aufklärung, Einwilligung und Identitätsdokumentation sind zeitintensiv und sprengen den zeitlichen Rahmen eines üblichen Arztbesuches. „Wir stehen für die Ärzte telefonisch bei Fragen zu Verfügung und halten einen Leitfaden als Internet-Download bereit, den wir auch gerne per Telefax zusenden,“ erklärt Dr. Michael Jung von bj-diagnostik. Als unabhängige Zeugen kommen auch Amtspersonen oder andere Vertrauenspersonen wie Notare in Frage. Am sichersten und preisgünstigsten für den Kunden ist die Probenentnahme und Identitätsdokumentation direkt im Labor.Weitere Informationen finden Interessierte unter www.bj-diagnostik.de/news.php?id=78


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