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VW Skandal: Kanzlei Steinbock & Partner empfiehlt Forderungen nach Schadensersatz zeitnah zu stellen

Als Anwälte für Verkehrsrecht stehen Mitarbeiter der Kanzlei Steinbock & Partner Betroffenen des VW-Skandals zur Verfügung. Sie empfehlen, Schadensersatzforderungen möglichst früh zu stellen.
(PM) Würzburg, 22.01.2016 - Sowohl für Aktionäre, als auch für KFZ-Eigentümer, die an die Marke Volkswagen glaubten, ist es ein Tiefpunkt: Der VW-Skandal hält seit Ende September die Wirtschaftswelt in Atem. Damals kam heraus, dass Emissionswerte mittels einer Software manipuliert wurden. Der Schadstoffausstoß, der so gemessen wurde, war um einiges geringer, als in der Realität. In Zeiten von Umwelt- und Klimaschutz trifft ein solcher Betrug nicht nur einzelne Kunden, sondern ist, in dieser Größenordnung, von globaler Bedeutung – entsprechend riesig waren das mediale Echo und die Verunsicherung der Verbraucher.

Individuelle Schäden entstehen vor allem durch drei Faktoren: Zum einen kann es passieren, dass Steuernachzahlungen eingefordert werden. Seit 2009 bemisst sich die jeweilige KFZ-Steuer aus Hubraumgröße und Schadstoffausstoß: Wer für seinen VW in der Vergangenheit einen geringeren Wert veranschlagt hat, muss in Zukunft möglicherweise die Differenzen ausgleichen. Der VW-Konzern hat zwar auf Betreiben der Bundesregierung bereits zugesichert, Steuernachzahlungen zu übernehmen, wie genau dies in der Praxis aussieht, ob es also im vollen Umfang für sämtliche betroffene Modelle gilt, ist noch ungewiss.

Wer bereits beim Neukauf eines Volkswagens eingeplant hat, das Fahrzeug in der Zukunft zu einem guten Gebrauchspreis weiterzuverkaufen, muss sich ebenfalls darauf einstellen, dass unerwartete Verluste entstehen: Die Gebrauchtwagenpreise für Volkswagen sanken in den letzten Monaten auffällig. Zu guter Letzt sind da Aktionäre der VW-Aktie, denen entscheidende Informationen unterschlagen wurden. Durch die unerwartete Entwicklung der Aktie nach dem VW-Skandal können auch bei ihnen viele mit finanziellen Einbußen zu rechnen.

Den betroffenen KFZ-Eigentümern stehen ganz unterschiedliche Rechtsansprüche offen: Zum einen können Sie auf Nacherfüllung pochen und von VW verlangen, dass ihr Fahrzeug nachträglich mit der vertraglich zugesicherten Ausstattung aufgerüstet wird. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Minderung des Kaufpreises bzw. beim Rücktritt vom Kauf. Hier wird allerdings einberechnet, wie viele Kilometer mit dem jeweiligen Wagen bereits zurückgelegt wurden. Wer sein KFZ stark genutzt hat, profitiert von dieser Möglichkeit wenig. Abschließend gibt es noch die Option, Schadensersatz zu fordern. Schadensersatz kommt vor allem bei den erwähnten Steuernachzahlungen und für Anleger mit VW-Aktien in Frage.

Die Rechtsanwälte von Steinbock & Partner raten grundsätzlich dazu, Verfahren gegen den VW-Konzern möglichst zeitnah in die Wege zu leiten. Andersfalls droht die Verjährung und Verbraucher und Anleger bleiben ohne Entschädigung. Frau Rechtsanwältin Hehn, die sich als Fachanwältin auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, unterstützt Betroffene dabei, ihre Anliegen durchzubringen. Für eine Erstberatung sind sie und ihre Mitarbeiter telefonisch (0931-22222) erreichbar – selbstverständlich werden auch Fälle außerhalb von Würzburg angenommen.

Weitere Informationen unter: www.steinbock-partner.de/news/recht/vw-abgasskandal-schadenersatz-rechtsanwalt.html
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Mit 6 Rechtsanwälten und Steuerberatern zählt Steinbock & Partner zu den großen Kanzleien im Raum Unterfranken. Die Anwälte von Steinbock & Partner vertreten ihre Mandanten in Fragen des Versicherungs- und Verkehrsrechts, ...
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