Pressemitteilung, 10.12.2012 - 09:55 Uhr
Perspektive Mittelstand
Eltern haften für ihre Kinder – aber nicht unbedingt für illegale Musikdownloads
Jeder kennt die gelb-schwarzen Schilder an Baustellen,die erklären,dass die Erziehungsberechtigten für ihre Jüngsten einzustehen haben. So manch ein Kind mag sogar niemals eine Baustelle betreten haben, aus Angst die Eltern müssten dann ins Gefängnis
(PM) Saarbrücken, 10.12.2012 - Dass der Grundsatz „Eltern haften für ihre Kinder“ aber keine absolute rechtliche Wahrheit ist, hat kürzlich wieder der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 15.11.2012 - I ZR 74/12). Die Eltern sollten einem Musikverlag mehr als € 5.000 zahlen, weil ihr 13 jähriger Sohn über 1.000 Musiktitel im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt hatte.Der junge Mann hatte zu seinem 12. Geburtstag einen gebrauchten PC geschenkt bekommen und sogleich die Welt des peer-to-peer Filesharings für sich entdeckt. Dabei kam es zwangsläufig zu den mehr als 1.000 Verstößen gegen die Urheberrechte der Klägerpartei. Die Frage, mit der sich die Gerichte beschäftigen mussten, war die, ob die Eltern eine Aufsichtspflicht verletzt haben. Hatten die Eltern das Recht oder gar die Pflicht ihren Sohn konsequent zu kontrollieren, auf welche Weise er das Internet benutzt?Landgericht und Oberlandesgericht vertraten die Auffassung, dass die Eltern eine Firewall und Sperrprogramme hätten installieren müssen. Zumindest aber hätte der Rechner einer monatlichen Kontrolle unterzogen werden müssen, bei der die Verknüpfung zu den Tauschprogrammen sofort aufgefallen wäre.Der Bundesgerichtshof teilte diese Auffassung allerdings nicht. Das höchste deutsche Gericht erachtete es für ausreichend, dass Eltern ihren Kindern die Benutzung von Tauschprogrammen verbieten und sie über die Rechtswidrigkeit dieser Portale belehren.FazitEine Verpflichtung den Internetzugang von Kindern zu überwachen und etwa teilweise zu sperren, besteht also nicht ohne Weiteres. In der Fachpresse wurde die Entscheidung zum Teil heftig kritisiert. Zum einen stieß das in der Entscheidung gezeichnete Bild, einer auf bloßen elterlichen Erklärungen aufbauenden Erziehung auf Ablehnung. Und weil durch dieses Urteil eine Haftung der Eltern ausgeräumt wurde, wird befürchtet, dass nunmehr die Kinder selbst ins Visier der Abmahnungen geraten.Ob sich das aber bewahrheitet, wird die nähere Zukunft zeigen.


ANLAGEN

Rechtsanwalt Thorsten Dohmen (PDF, 61,96 KB)

ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

WAGNER webvocat® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Thorsten Dohmen LL.M.
Großherzog-Friedrich-Straße, 40
661111 Saarbrücken
+49-681-9582820
wagner@webvocat.de
www.webvocat.de

WAGNER webvocat® Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frau Daniela Wagner-Schneider LL.M.
Zuständigkeitsbereich: Rechtsanwältin
Großherzog-Friedrich-Straße 4
66111 Saarbrücken
+49-681-9582820
wagner@webvocat.de
www.webvocat.de


ÜBER WAGNER RECHTSANWÄLTE WEBVOCAT PARTNERSCHAFT

WAGNER Rechtsanwälte webvocat Partnerschaft ist eine Wirtschaftskanzlei mit einer Spezialisierung im Bereich des Geistigen Eigentums (Marken-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Urheberrecht) und des Wettbewerbsrechts. Darüber hinaus berät die Kanzlei in wirtschaftsrechtlichen Bereichen, wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Zoll-, Außensteuer- und Steuerstrafrecht, Internationales Vertrags-, Lizenz-, Vertriebs-, IT- und Social-Media-Recht sowie bei Unternehmensgründungen auch mit Auslandsbezug und bei Fragen der Bilanzierung von geistigem Eigentum. Ferner angeschlossen ist eine eigene Mahn- und Zwangsvollstreckungsabteilung. Die Kanzlei vertritt und berät seit Jahren national und international tätige Unternehmen u.a. der Schuh-, Leder-, Möbel-, IT- und Software-, Pharma-, Energie- und Luftfahrtbranche etc. WAGNER Rechtsanwälte webvocat – Small.Different.Better.