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Urteil gegen Abofalle aus Leipzig - outlets.de mahnt weiter

(PM) Essen, 06.04.2011 - Nach Auffassung des Amtsgerichts Leipzig ist der Kostenhinweis auf der Webseite outlets.de so angebracht, dass Besucher von outlets.de diesen leicht übersehen können. Dennoch werden derzeit an Betroffene Mahnungen versendet. Aus diesem Grund sei der Preis nicht Bestandteil des Vertrags, so das Urteil des AG Leipzig.

Mit diesem Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Aktenzeichen: 118 C /10105/09) können geschädigte Verbraucher zunächst aufatmen. Die Richter entschieden, dass die Forderungen der Webseitenbetreiber von outlets.de unbegründet seien. Die Betreiber der Abofalle outlets.de haben somit auch keinen Anspruch auf die Zahlung der geforderten Gebühr von zweimal 96 Euro für einen Vertragsabschluss von 24 Monaten.

Dennoch werden derzeit an Betroffene Mahnungen versendet, die bereits im Vorjahr den Zahlungsaufforderungen Folge leisteten. outlet.de macht aus dem Abo-Vertrag nun das zweite Abo-Jahr geltend. Der Betrag der Zahlungsaufforderung beläuft sich auf 96,- € zzgl. Mahngebühren.

Verbraucherdienst e.V. empfiehlt, diese Zahlungsaufforderungen zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Der Verein steht Betroffenen mit Rat und Unterstützung zur Verfügung unter 0201-176790
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