News, 17.09.2007
Perspektive Mittelstand
Urteil
Absender von Werbung muss übrig gebliebene Werbemittel einsammeln
Nicht einmal in Wohngebäuden bleibt man mehr von ihr verschont: Werbung, wohin das Auge blickt. Werbemittel wie Flyer, Werbepostkarten oder Kataloge einfach in den Fluren abzulegen, kann für Werbetreibende jedoch teuer werden, wenn der Zusteller übrig gebliebenes Werbematerial nicht „entsorgt“.
Nicht genutztes Werbematerial, das in den Eingangsbereichen von Wohn- und Geschäftshäusern ausgelegt wird, kann ein großes Ärgernis für den Eigentümer und die Mieter darstellen. Diesem Problem hat sich der BGH mit Urteil vom 10.11.2007 (AZ: V ZR 46/06) angenommen und entschieden, dass solche Werbematerialien nach wenigen Tagen wieder vom Zusteller eingesammelt werden müssen. Sie stützten sich dabei jedoch nicht auf das UWG, sondern auf das Eigentumsrecht.

Für größere Werbesendungen, im konkreten Fall waren es kostenlose Branchenverzeichnisse, sei ein pauschales Verbot mittels Aufkleber oder sonstigem Hinweis nicht möglich. Das Ablegen der Werbematerialien würde das Recht der Mieter zur freien Nutzung des Treppenhauses einschränken. Allerdings dürfe das Werbematerial nur so im Treppenhaus oder Eingangsbereich abgelegt werden, dass es weder zu Nachteilen im Haus, noch zu einer Vermüllung durch herumfliegende Werbematerialien, etwa durch Zugluft im Treppenhaus komme. Die Lieferung des Werbematerials sei aber nur dann erlaubt, wenn der Zusteller selbst sich um die Abholung der übrig gebliebenen Exemplare kümmere.

Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf. verschärft werden, abfedern. Denn auch der Prozessgewinner kann auf nicht unerheblichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist.

ZUM AUTOR
Über Kanzlei Richter
Kanzlei Richter
Kastanienweg 75a
69221 Dossenheim

+49-6221-7274619
WEITERE ARTIKEL VON KANZLEI RICHTER
Über Perspektive Mittelstand

Die Perspektive Mittelstand ist eine unabhängige, branchenübergreifende Business-Plattform zur Förderung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen und ihrer Mitarbeiter. Ziel der Initiative ist es, über hochwertige Informations-, Kommunikations- und Dienstangebote rund um den unternehmerischen und beruflichen Alltag die Wissensbildung, Kommunikation und Interaktion von und zwischen Existenzgründern, Unternehmern, Fach- und Führungskräften und sonstigen Erwerbstätigen zu unterstützen. Weitere Informationen zur Perspektive Mittelstand unter: www.perspektive-mittelstand.de