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Mehr Unterhalt bei Zusammenleben mit neuem Partner? Familienrecht aktuell,

(PM) , 24.10.2008 - Rechtsanwältin Beate Wypchol, Gießen, informiert:

Ob ein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr Unterhalt wegen des Zusammenlebens mit einem neuen Lebenspartner/-in leisten muss, kann nicht automatisch nur wegen der Begründung der Haushaltsgemeinschaft angenommen werden, sondern ist vom Tatrichter im Einzelfall zu beurteilen. So entschied das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 13.07.2005 (Az.: 2 UF 13/05).
Auch wenn das Zusammenleben mit einem neuen Partner zur Verringerung verschiedener Kosten führt, kann der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen nicht automatisch gekürzt werden. Die Ersparnis kann nicht dem Unterhaltsberechtigten zugute kommen. Begründet wird das damit, dass die Einschränkung des Pflichtigen an einer Stelle ihm mehr Freiraum an anderer Stelle ermöglicht, ohne dass er dadurch insgesamt mehr zur Verfügung hat.
Genauso verhält es sich, wenn der Unterhaltsschuldner in eine billigere Wohnung zieht, seine Verbrauchsgewohnheiten ändert oder z.B. auf kulturelle oder sonstige Bedürfnisse verzichtet. Auch hier kommt die Ersparnis den anderen Bedarfspositionen des Unterhaltsschuldners zugute und nicht dem Unterhaltsgläubiger.
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