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Pressemitteilung

Unisex Tarife und die Berufsunfähigkeitsversicherung

(PM) München, 10.10.2012 - Der europäische Gerichtshof will die Gleichberechtigung von Mann und Frau ernst nehmen und auch juristisch zementieren. So erging das Urteil, dass es nicht verschiedene Versicherungstarife zwischen Männern und Frauen geben darf (EuGH C-236/09).

Für die europäische Justiz gilt der Grundsatz: «Alle Verbraucher müssen gleich behandelt werden». Es gibt aber immer noch Stimmen, die es nicht für richtig halten, dass Männer und Frauen über einen Kamm geschert werden.
Der Versicherungsbranche wurde bis zum 21.Dezember diesen Jahres Zeit gegeben dies umzustellen. Diese Gleichstellung hat unter dem Namen Unisex-Tarife ein Schlagwort gefunden.

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (im nachfolgenden wird als Abkürzung BU verwendet), auf die hier näher eingegangen werden soll.

Die Unterschiede bisher bei der BU

Zwischen Männern und Frauen klaffte eine erhebliche Divergenz in der Beitragshöhe. Zum Teil waren Unterschiede von bis zu 39% festzustellen. Die Versicherer proklamierten bisher, dass bei Frauen ein höheres statistisch kalkuliertes Risiko zu berücksichtigen wäre.

Verbraucherschützer befürchten nunmehr, dass die Versicherungsbeiträge nicht mehr so eindeutig nachzuvollziehen seien. Es würde dazu führen, dass eine völlig neue Kalkulation der Risikoberechnung erfolgen würde, welche alle Versicherungsnehmer in einem Risikoniveau vermengt. Dies würde diejenigen Gruppen benachteiligen, denen wirklich ein geringeres Risiko anhaftet. Andererseits hat dies zur Folge, dass angeblich risikoreichere Frauen in Zukunft besser gestellt sein könnten. Zumindest bei der BU erscheint diese Argumentationsschiene fraglich. Zu befürchten sei außerdem, dass diese Änderung zu einer allgemeinen Erhöhung der Beiträge führt, wenn man die Gesamtbeitragsleistung betrachtet.

Was ist zu tun?

Wie immer bei solchen tiefgreifenden Änderungen reagieren die Versicherer äußerst flexibel. Sie bieten diverse Möglichkeiten der Umstellung an, oder raten zu Neuabschluss. Leider ist festzustellen, dass nur sehr wenige überhaupt von diesen Änderungen, nämlich der zukünftigen Einführung von Unisex-Tarifen erfahren haben. Über ein Drittel der Versicherten haben von Unisex-Tarifen noch gar nichts gehört. Viel gravierender ist die Tatsache, dass sich bis zum 21.Dezember diesen Jahres durchaus Geld sparen lässt

Männer

Für die männlichen Versicherungsnehmer dürfte es von Vorteil sein, wenn sie noch vor dem Stichtag eine BU abschließen. Sie sind ja bisher als eindeutig günstiger eingestuft und es ist anzunehmen, dass sich für sie die zukünftigen Unisex-Tarife negativ auswirken. Die Beitragshöhe wird mit ziemlicher Sicherheit steigen. So gilt es für die Männer den günstigen Zeitpunkt zu nutzen. Die Unisex-Tarife gelten nämlich erst für Neuabschlüsse nach der Umstellung.

Frauen

Für diese Gruppe gilt es eventuell abzuwarten. Es könnte durchaus möglich sein, dass sie nach dem neuen Kalkulations-Mix deutlich besser wegkommen. Nötig ist dieses Aufschieben einer Entscheidung zum Abschluss einer BU aber nicht unbedingt. Die Versicherer bieten schon jetzt die Möglichkeit an ohne weitere Prüfungen ab dem Stichtag auf den Unisex-Tarif umzustellen. Für den Zeitraum bis zur Umstellung wäre dann die Kundin ohne Nachteile bereits abgesichert.

Fazit

Da die Anbieter sehr unterschiedliche Tarifkonzeptionen in ihrem Portfolio haben und sich in ihrem Kulanzverhalten deutlich unterscheiden, ist dem Verbraucher dringend angeraten sich eingehend zu informieren. So kommt es darauf an, ob und welcher Höhe schon Beiträge gezahlt wurden. Dies könnte Einfluss auf den Anspruch einer Umstellung haben, wenn zum Beispiel die Laufzeit überlappt. Es kann dazu führen, dass eine Umstellung gar nicht möglich ist. Die Versicherungsnehmer sollten aber auch nicht die Chance verpassen ganz erhebliche Einsparungen zu erzielen.

Weitere Informationen finden sich unter: www.xn--berufsunfhigkeitsversicherung-8pc.net/ratgeber/unisex.html
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