Pressemitteilung, 12.08.2014 - 09:23 Uhr
Perspektive Mittelstand
Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Widerrufs-Joker
Widerrufsjoker ziehen. Zinsvorteile sichern.
(PM) München, 12.08.2014 - Derzeit ist bei Kreditnehmern der „Widerrufs-Joker“ ein heißes Thema, denn dieser rechtliche Trick erlaubt es, von den gegenwärtig historisch niedrigen Zinsen zu profitieren – selbst wenn man vor ein paar Jahren zum damals sehr ungünstigen Zinssatz ein Darlehen unterschrieben hat. Wie funktioniert das? Sie können Ihren alten Vertrag ohne Extrakosten auflösen und einen neuen mit sehr viel besseren Zinsen aushandeln.Nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen in einem Großteil der entsprechenden Verträge sind ein Schlupfloch – bzw. ein Widerrufs Joker –, dank dem sich Verschuldete bei der Vertragsaufhebung die Zahlung einer sonst üblichen, hohen Vorfälligkeitsentschädigung häufig sparen können. Anstelle dessen ist eine alternative Finanzierung zu deutlich günstigeren Konditionen möglich. Das bedeutet über 3% Zinsersparnis.Der Baufinanzierungs-Effektivzinssatz im Durchschnitt (mit einem Festzins für zehn Jahre) liegt inzwischen bei nur noch etwa 2%. Verglichen mit den über 5% vor sechs Jahren bedeutet das eine Zinsdifferenz, die rasch Mehrkosten von mehreren Zehntausend Euro verursacht, wenn man sich im sechsstelligen Euro-Bereich bewegt.Der Münchner Rechtsanwalt und Widerrufsjoker-Experte Dr. Martin Engel bloggt, dass Kredit-Zinsen „im langfristigen Vergleich gegenwärtig unschlagbar günstig“ sind. Den Partner der Kanzlei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte und seinen Kollegen Dr. Dominik Herzog erreichen derzeit so viele Fragen zu den Themen Widerrufsjoker und Vorfälligkeitsentschädigung, dass sie extra eine FAQ-Seite darüber online gestellt haben. Neben Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Ratsuchende dort unter anderem ebenfalls ein Rechenbeispiel. Sie können sogar gleich eine kostenlose Kurzanfrage zum Darlehenswiderruf ausfüllen. Innerhalb weniger Stunden erfolgt eine erste Einschätzung Eine erste Einschätzung zur Rückzahlung bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen und/oder zum Widerruf von Darlehensverträgen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.Beim Ziehen des Widerrufs Joker einen Anwalt zu konsultieren ist für unzufriedene Kreditnehmer und Hausbesitzer ratsam, wenn sie ein neues Finanzierungsmodell aushandeln möchten bzw. einen Vergleich anstreben und/oder einen Widerruf geltend machen wollen. Die Verbraucherzentrale kann in solchen Fällen theoretisch auch eine Hilfe sein, jedoch gibt es dort derzeit eine Wartezeit von 14 Wochen. Außerdem empfiehlt sich das Konsultieren eines Anwalts spätestens bei der Korrespondenz mit der Bank, um diese von der Ernsthaftigkeit des Vorgehens zu überzeugen, denn nur mit rechtlicher Vertretung gelingt diese Überzeugungsarbeit erfahrungsgemäß.Der Widerruf Joker – wie genau funktioniert er? Schließlich bestehen die Banken doch darauf, Kredite bis zum Ende der Festzinsvereinbarung weiterlaufen zu lassen? Nur durch die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist die vorzeitige Beendigung eines Darlehens alternativ dazu möglich – oder? Die Lösung: Kredite, die nach dem 2.11.2002 abgeschlossen wurden und deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder gar nicht erfolgt sind, können dank des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ jederzeit – auch noch Jahre nach der Vertragsunterzeichnung – gekündigt werden. Eine falsche Widerrufsbelehrung bedeutet, vereinfacht ausgedrückt, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat. Und das macht sich der Widerrufs Joker zum Vorteil.Zu dem Ergebnis, dass rund 80% der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind, kam im vergangenen Juni die Verbraucherzentrale Hamburg beim Überprüfen von ungefähr 2.000 solcher Belehrungen. „Aus unserer Erfahrung mit der Prüfung von Widerrufsbelehrungen können wir diesen Befund voll bestätigen“, so Dr. Dominik Herzog. Sehr gut stehen daher die Chancen auf eine merklich günstigere Finanzierung. Als Ass im Ärmel vieler Kreditnehmer hat sich der Widerrufs-Joker bereits erwiesen.


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