VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
AnnaPR KG
Pressemitteilung

Umgang mit Baumbestand und Straßenabsperrungen beim Abbruch

Ein Abbruchunternehmen muss bei allen Abbrucharbeiten bestimmte Anforderungen beachten. Zunächst einmal sind vorhandene Anschlüsse am Abbruchobjekt wie Gas, Strom und Wasser zu trennen. Auch sind behördliche Auflagen z.B. zum Baumbestand zu beachten.
(PM) München, 19.06.2015 - Wenn ein genehmigter Baumbestandsplan existiert, muss das Abbruchunternehmen einen Wurzelvorhang oder einen Baumschutzzaun errichten. Nach der Freigabe der Baumschutzmaßnahmen muss die untere Naturschutzbehörde diese abnehmen. Des Weiteren benötigt das Abbruchunternehmen in der Regel Halteverbote, Straßen- und Gehwegssperrungen sowie in vielen Fällen Umleitungen des öffentlichen Straßenverkehrs, um das Abbruchobjekt zu sichern.

Vor dem Beginn der Abbrucharbeiten untersuchen Fachleute des Abbruchunternehmens den baulichen Zustand statisch und konstruktiv. Sie stellen die Art, den Zustand und die Lage von Leitungen fest und wählen das Abbruchverfahren entsprechend der örtlichen Gegebenheiten aus. Die Methoden können Stemmen, Abgreifen, Demontieren, Einschlagen, Diamantbohren und -sägen, Reißen, Eindrücken sowie Sprengen sein. Darüber hinaus existieren Sonderverfahren. Es ist vorab zu überprüfen, inwieweit gefährliche Stoffe, Stäube, Gase, Dämpfe oder Nebel auftreten können.

Durchführung der Abbrucharbeiten

Abbrucharbeiten dürfen nur durch erfahrene, fachlich geeignete Personen durchgeführt werden. Das Unternehmen muss über die erforderlichen Maschinen und Geräte verfügen. Eine maßgebliche Voraussetzung ist vor Beginn die baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmer. Dieser wird anschließen eine Abbruchanweisung an seine Beschäftigten erteilen, erst dann dürfen die Abbrucharbeiten beginnen. Diese Abbruchanweisung enthält Angaben über konstruktive Besonderheiten des Objektes, die Art, den Umfang und die Reihenfolge der Arbeiten, das gewählte Abbruchverfahren sowie die einzusetzenden Anlagen, Geräte, Hilfskonstruktionen und Sicherheitseinrichtungen. Die Abbruchanweisung kann bei kleineren und weniger gefährlichen Abbrüchen mündlich erfolgen. Schriftliche Abbruchanweisungen sind erforderlich, wenn der Abbruch mit Großgeräten erfolgt, Demontagen nötig sind, beim Abbruch eine Sprengung und somit der Umgang mit Gefahrstoffen erforderlich wird sowie Gebäudeschadstoffe zu erwarten sind.
PRESSEKONTAKT
Schlager Abbruch & Erdarbeiten GmbH
Herr F. Heidenreich
Zust�ndigkeitsbereich: GF
Karlsfelder Straße 17 A
80995 München
+49-89-3185981–0
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER SCHLAGER ABBRUCH & ERDARBEITEN GMBH

Abbrucharbeiten, Rodungen und Erdarbeiten in München
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
AnnaPR KG
Hessenring 128 a
61348 Bad Homburg vor der Höhe
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG