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Pressemitteilung

Verkehrsrecht aktuell, Lastzug oder Gespann überladen?

(PM) , 17.10.2007 - Abwendung des Bußgeldes durch Anzweifeln des Messergebnisses, Rechtsanwalt Edgar Zorn, Gießen, informiert:

Hatte man schon durch diverse Berichterstattungen den Obsthändler um die Ecke im Verdacht durch Manipulation seiner geeichten elektronischen Wage mit Hilfe eines Handys, ein paar Gramm zu viel zu berechnen, steht nun fest, dass die Messergebnisse geeichter Lkw- und PKW Wagen durch Funkeinfluss stark abweichen können.
In der Praxis bedeutet dies, dass im Falle eines Bußgeldverfahrens, welches den Verstoß des Überladens zum Gegenstand hat, im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten von einer nicht verwertbaren Messung auszugehen ist.
Hintergrund ist, dass die derzeit EU – weit eingesetzten Wagen starke Toleranzen zeigen, sobald eine Beeinflussung durch Funk, z.B. durch das vom Polizeibeamten mitgeführte Funkgerät oder Handy, eintritt.
Derzeit kann die Nichtbeeinflussung und somit die fehlerfreie Messung nicht garantiert bzw. bewiesen werden.
Hierin ist jedoch kein Freifahrtschein zum folgenfreien Überladen zu sehen.
Ein überladener Lkw oder ein überladenes Gespann stellt eine lebensbedrohliche Gefahr für eine unbestimmte Anzahl unschuldiger Verkehrsteilnehmer dar, die nicht zu tolerieren ist.
Allerdings kann durch die beschriebene Beeinflussung auch bei korrekter Beladung ein Wert angezeigt werden, der auf dem Papier zu einer Überladung führt und ein unberechtigtes Bußgeldverfahren auslöst, gegen das es sich zur Wehr zu setzen gilt.

Mehr unter www.anwaelte-giessen.de
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