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Pressemitteilung

Über neugierige Vermieter

Warum Vermieter alles fragen dürfen – aber nicht alles wissen müssen
(PM) Bamberg, 16.02.2016 - Bei einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung kann man heutzutage mit einem gepflegten, äußeren Erscheinungsbild, einer vorbildlichen Bewerbungsmappe und einer ausführlichen Selbstauskunft nur noch teilweise beim Vermieter punkten. „Menschen, die sich auf die Wohnungssuche begeben, werden nicht selten mit skurrilen Fragen seitens des Vermieters konfrontiert“, wissen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Das ist natürlich einerseits verständlich, schließlich möchte ein Vermieter wissen, wen er sich möglicherweise ins Haus holt. Nichtsdestotrotz sind potentielle Mieter nicht dazu verpflichtet auch alle Fragen wahrheitsgemäß oder generell zu beantworten“, so die MCM-Experten weiter. Eine Pflichtangabe sind die Einkommensverhältnisse des interessierten Mieters und sein Beruf – ohne diese Angabe hat man kaum eine Chance, unter Bewerbern für eine bestimmte Immobilie ausgewählt zu werden. „Auch, wenn die Thematik Gehalt ein wenig sensibel ist, müssen Mieter nachvollziehen, dass es keine Alternative für den Vermieter gibt, um die Liquidität zu prüfen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG.

Unterdessen ist enorme Vorsicht geboten bei gewissen Falschangaben: Bei der Mieterselbstauskunft, wo es sich um Beruf und Einkommen handelt, kann eine bestätigte Falschaussage nämlich im schlimmsten Fall zur Kündigung führen. „Dabei ist es irrelevant, ob die Miete regelmäßig gezahlt wird oder nicht“, so die MCM-Experten. Auch wenn der Mieter Sozialleistungen vom Amt bezieht, muss er den Vermieter darüber in Kenntnis setzen. Auch ist es für den Vermieter rechtens zu fragen, wie viele Personen in der Immobilie leben werden oder ob beispielweise Haustiere vorhanden sind.

Schließlich gibt es aber auch Fragen, die weit über das Ziel hinausschießen und wenig bis gar nichts mit einem geplanten Mietverhältnis zu tun haben: Dazu zählen etwa Fragen nach dem Gesundheitszustand, Familienplanung oder sexueller, ethnischer oder politischer Orientierung. Selbst Vorstrafen gehen den Vermieter offiziell nichts an. „Werden die Fragen des Vermieters in diesem Maße persönlich, kann der Mieter ohne Weiteres die Aussage verweigern oder sogar lügen und zwar ohne spätere Konsequenzen“, erklären die Experten der MCM Investor Management AG.
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