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Pressemitteilung

Transparenz bei der Arbeitsplatzteilung

Viele Arbeitnehmer fokussieren heutzutage eine flexible Arbeitszeiteinteilung, wodurch das amerikanische Modell des Job Sharings in vielen Unternehmen vermehrt zum Einsatz kommt.
(PM) Ulm, 10.10.2011 - Zu Beginn der achtziger Jahre trat das Job Sharing, oder auch Arbeitsplatzteilung in Deutschland erstmals in Erscheinung. Im Zuge des Job Sharings teilen sich zwei oder mehr Arbeitnehmer gemeinschaftlich mindestens einen Arbeitsplatz und somit auch ein Gehalt untereinander auf. Hierbei muss für den Arbeitgeber durchgängig die komplette Leistung am Arbeitsplatz erbracht werden, die Arbeitnehmer teilen sich jedoch die zu erbringenden Zeiten untereinander selbständig auf.

Die Aufteilung der Arbeitszeit kann beim Job Sharing nach diversen Modellen erfolgen. Angefangen bei der Aufteilung der Arbeit an einem Tag, indem der eine Arbeitnehmer vormittags und der andere Arbeitnehmer nachmittags der Aufgabenerfüllung nachkommt, über eine wöchentliche oder gar monatliche Aufteilung der Stelle unter den Arbeitnehmern. Wesentlich dabei ist jedoch, dass die Arbeitszeitplanung rechtzeitig dem Arbeitgeber bekannt gegeben wird.

Durch den Einsatz von Job Sharing ergeben sich für beide Seiten – sowohl den Arbeitgeber, als auch die Arbeitnehmer – signifikante Vorteile. So hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsdauer. Der Arbeitgeber verbucht hingegen Vorteile wie beispielsweise

- einen potenziellen Wissensgewinn,
- dessen gesicherter Verbleib im Unternehmen im Falle des Ausscheidens einer Arbeitskraft,
- gesteigerter Kapazität bei hohem Arbeitsaufkommen sowie
- die Möglichkeit einer gesicherten Vertretung für einen ausgefallenen Arbeitnehmer auf seiner Seite.

Job Sharing wird in der unternehmerischen Praxis in zwei unterschiedlichen Ausprägungen angewandt:

1. Job Splitting und
2. Job Pairing.

In der Regel greifen die Unternehmen jedoch häufiger auf das Job Splitting zurück. Hierbei erfolgt die Aufteilung eines Vollzeitarbeitsplatzes in zwei voneinander unabhängige Teilzeitarbeitsplätze. Jeder der betroffenen Arbeitnehmer schließt einen eigenen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber. Beim Job Splitting besteht im Allgemeinen keinerlei Interaktions- beziehungsweise Kooperationsbedarf zwischen den Job Sharern. Job Splitting kommt normalerweise bei Arbeitsplätzen mit identischen Aufgaben, welche nicht sonderlich komplex sind, zum Einsatz.

Beim Job Pairing obliegt es den Arbeitnehmern sich im Zuge der Aufgabenerfüllung untereinander abzustimmen. Sie teilen sich die Verantwortung und treffen gewichtige Entscheidungen gemeinsam. Im Falle des Job Pairings wird mit den betroffenen Arbeitnehmern gemeinsam ein Arbeitsvertrag geschlossen, welcher in logischer Konsequenz auch nur gemeinsam gekündigt werden kann. Der Einsatz von Job Pairing bietet sich auch bei komplexeren Arbeitsaufgaben an.

Unterstützung bei einem zielführenden Job Sharing liefert bereits in vielen Unternehmen der Einsatz von geeigneten Personalmanagement Softwarelösungen. Der Personalmanager – die webbasierte Personalmanagement Software von BITE – liefert umfangreiche Unterstützung bei der Umsetzung, Erfassung sowie Verwaltung von Job Sharing im Unternehmen.

Mittels der integrierten Digitalen Personalakte des BITE Personalmanagers werden sowohl Wochenarbeitsstunden, als auch Beschäftigungsgrade der Arbeitnehmer granular erfasst, verwaltet und ausgewertet. Die sich aus der jeweils geleisteten Arbeitszeit ergebende anteilige Vergütung sowie der individuelle Urlaubsanspruch können ebenfalls im Personalmanager detailliert hinterlegt und verwaltet werden.

Darüber hinaus liefern die Qualifikationsmatrix und die Qualifikationsverteilung belastbare Informationen bezüglich potenzieller Kandidaten für Job Sharing Modelle – im speziellen Fall für das Job Pairing – aufgrund der vorhandenen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse. So ist es doch beim Job Pairing elementar, Mitarbeiter mit den gleichen Qualifikationen für ein und denselben Arbeitsplatz einzusetzen.
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