Pressemitteilung, 26.08.2012 - 21:41 Uhr
Perspektive Mittelstand
Totalverlust für Anleger des EEH Fonds MS MCP Blankenese
(PM) Heidelberg, München, 26.08.2012 - Der vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegten Fonds MS "MCP Blankenese" ist gescheitert. Das Amtsgericht Hamburg hat über den Mehrzweckfrachter die Zwangsverwaltung angeordnet. Für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres investierten Geldes eingetreten sein. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Anleger hatten in die MS "MCP Blankenese" im Jahr 2008 rund 4,5 Mio. € investiert. Der Vertrieb erfolgte exklusiv über das Finanzkontor Vater.Totalverlust für AnlegerDa angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den EEH Fonds MS "MCP Blankenese" investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.Gute Chancen für die Durchsetzung von SchadenersatzansprüchenAus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern weiß die Kanzlei Nittel, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der AnlegerFür die Verletzung von Beratungspflichten und Fehler des Prospekts sind einerseits die Berater, andererseits die Gründungsgesellschafter des Schiffsfonds haftbar. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sieht die Kanzlei vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.


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Mathias Nittel und sein Team kümmern sich umfassend um die rechtliche Seite des Vermögens privater und institutioneller Investoren. Dies bedeutet Vorsorge vor teuren Fehlentwicklungen in Form von vorausschauender Beratung, Kontrolle und rechtlicher Gestaltung auf der einen und Nachsorge, also die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung, auf der anderen Seite. Anlegerschutz ist unsere Kernkompetenz! Seit Jahren vertreten wir Anleger mit großem Erfolg gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzdienstleister und Berater. Unsere Spezialisten kämpfen für Ihren Anlegerschutz und setzen Ihre Schadenersatzansprüche durch. Im Versicherungsrecht haben wir uns Reputation erworben bei der Durchsetzung von Ansprüchen von Versicherungsnehmern gegen ihre Versicherungen. Wohl überlegte, clevere Gestaltungen zur Vermeidung erbrechtlicher Auseinandersetzungen und zur Bewahrung des Familienfriedens sind in unseren Augen späteren Erbstreitigkeiten vorzuziehen. Deshalb ist die erbrechtliche Beratung einer unserer Schwerpunkte.