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Pressemitteilung

Totalverlust für Anleger des EEH Fonds MS MCP Blankenese

(PM) Heidelberg, München, 26.08.2012 - Der vom Elbe Emissionshaus (EEH) aufgelegten Fonds MS "MCP Blankenese" ist gescheitert. Das Amtsgericht Hamburg hat über den Mehrzweckfrachter die Zwangsverwaltung angeordnet. Für die Anleger dürfte aller Erfahrung nach der Totalverlust ihres investierten Geldes eingetreten sein. Die Krise der Schiffsbranche hat damit ein weiteres Opfer gefordert. Anleger hatten in die MS "MCP Blankenese" im Jahr 2008 rund 4,5 Mio. € investiert. Der Vertrieb erfolgte exklusiv über das Finanzkontor Vater.

Totalverlust für Anleger

Da angesichts der derzeit äußerst niedrigen Charterraten und damit einhergehend niedrigen Schiffspreise bei einer Verwertung des Schiffs kein die bestehenden Bankverbindlichkeiten deckender Erlös zu erwarten ist, werden die Anleger ihr in den EEH Fonds MS "MCP Blankenese" investiertes Geld abschreiben dürfen. Den Anlegern droht damit konkret der Totalverlust ihrer Einlagen.

Die Anleger stehen jetzt vor der Frage, den drohenden Verlust zu akzeptieren, oder um ihr Geld zu kämpfen - die Chancen stehen nicht schlecht. Allerdings ist zu beachten, dass die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicherweise schon zum Jahresende 2012 droht. Schnelles Handeln ist daher angeraten.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern weiß die Kanzlei Nittel, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hat (Az. III ZR 249/09), unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Die spekulativen Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Falschberatung begründet Schadenersatzansprüche der Anleger

Für die Verletzung von Beratungspflichten und Fehler des Prospekts sind einerseits die Berater, andererseits die Gründungsgesellschafter des Schiffsfonds haftbar. Da bestimmte Fehler in der Beratung immer wieder auftauchen, sieht die Kanzlei vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.
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