Pressemitteilung, 12.12.2008 - 13:30 Uhr
Perspektive Mittelstand
TECHNISCHER NICHTRAUCHERSCHUTZ IN GASTRONOMIEBETRIEBEN DURCH CASADRON
(PM) , 12.12.2008 - Nach der Einführung des Rauchverbotes in Gastronomiebetrieben wurden nach diversen Umständen und Widerständen unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern eingeführt, die für alle Beteiligten bisher unbefriedigend sind. Sowohl für die Gastronomen, deren Gäste, Personal, Raucher und Nichtraucher.Im Fordergrund steht der allgemeine Gesundheitsschutz nach dem ASG (Arbeitsschutzgesetz), der in der Vergangenheit aufgrund hoher Konzentrationen von Tabakrauch nicht gewährleistet wurde.Vor über 10 Jahren wurde erkannt, dass durch Tabakrauch krebserregende Substanzen freigesetzt werden seither besteht dringender Handlungsbedarf. Viele Möglichkeiten, die Belastung durch Passivrauch zu unterbinden wurden seither diskutiert, auch technische Möglichkeiten und Innovationen wurden getestet. In den meisten Bundesländern ist eine Innovationsklausel im Nichtraucherschutzgesetz niedergeschrieben:Beispiel NRW: § 3 Absatz 8„Durch Rechtsverordnung des für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium können weitere Ausnahmen zugelassen werden, wenn durch technische Vorkehrungen ein dem Rauchverbot gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet werden kann.Ähnliche Ausnahmen sehen die Vorschriften anderer Bundesländer vor und in Bayern soll dies im neuen Gesetzentwurf ebenfalls berücksichtigt werden. An sich ist die technische Innovationslösung bereits im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben, denn im Richtwert 1 der Arbeitsstättenverordnung zur Luftqualität sind die Werte aufgeführt, welche einzuhalten sind.EINHALTUNG DER GESETZESVORGABENDurch die permanente Weiterentwicklung technischer Innovationen sind wir heute im Stande hohe Konzentrationen von Schadstoffen in der Raumluft, sowie auch Tabakrauch auf ein gesundheitlich verträgliches Minimum zu reduzieren. So wird eine Atemluft mit geringster Schadstoffbelastung hergestellt, welche den Anforderungen der Expertenkommission der deutschen Forschungsgemeinschaft, des Bundesgesundheitsministeriums, der gesetzl. Unfallversicherung, der Europäischen Luftqualitäts-Richtlinien und denen des Arbeitsschutzes entspricht. Auch wird das Risiko nach der Risikobewertungsliste auf 1:1 Mio. vermindert. Der Richtwert 1 des ASG wird trotz Tabakrauches nicht nur eingehalten sondern weit unterschritten.Auch nach den Statuten des Nichtraucherschutzgesetzes war, ist und wird ein Rauchverbot bei einer solchen Luftqualität nie gesetzlich zu begründen sein, da sie sich ebenfalls auf Richt-und Grenzwerte stützen müssen. In diesem Falle wäre das Durchsetzen eines Rauchverbotes juristisch unverhältnismäßig und willkürlich. Es entspräche bei beispielsweise einem Alkoholverbot, dem Verbot von alkoholfreiem Bier.So ist diese technische Innovationslösung, wider aller Diskussionen, schon immer gesetzlich einwandfrei.LUFTREINIGUNG ANSTATT RAUCHVERBOTDurch viele Projekte und Pilot-Projekte haben wir mit umfangreichen Messreihen und Daten nachgewiesen, dass unsere Technik in der Lage ist, alle vorgegebenen Richt-u. Genzwerte für Luftschadstoffe, auf Dauer eine gesundheitlich verträgliche Atemluft einzuhalten und weit zu unterschreiten. Begünstigend kommt hier hinzu, dass nebst Passivrauch permanent vorhandene hohe Konzentrationen anderer Giftstoffe wie beispielsweise organische Erreger, Feinstäube, Toxine, Metalle usw., aus der Atemluft entsorgt werden. Deren Vorhandensein und deren Intensität, welche die Richtwerte weit übersteigen werden in der gesamten Passivrauch-Diskussion stets verschwiegen.Daher stellt diese technische Innovation ohne Zweifel eine sinnvolle, gesetzeskonforme und auch demokratische Alternative für alle Beteiligten, sowohl für Gastronomen, Gäste, Arbeitnehmer und auch Sachwerte dar. Ein Niederschlag von Rauchpartikeln und Giftstoffen auf Inventar, Speisen, Kleidung usw. wird verhindert, auch wird die Geruchsbelästigung erheblich reduziert.Der CASADRON Air Cleaner, der sich mittlerweile weltweit nachweislich in vielen unterschiedlichen Schadstoffreduzierungen der Atemluft in Innenräumen bewährt hat, ist speziell für die Gastronomie geeignet.Wie jede Technik bedarf und unterliegt auch die unsere einer laufenden Überprüfung um einen permanenten Gesundheitsschutz zu gewährleisten.GEWÄHRLEISTUNG-DAUERBETRIEBNach 10 jähriger Erfahrung hat sich herausgestellt, dass sich das Reinigen, der Wechsel von Filtern und eine Funktionsüberprüfung der Geräte bei Dauerbetrieb in der Gastronomie, alle 3 Monate bewährt hat, um die entsprechende Luftqualität zu erhalten. Eine nachhaltige Dokumentation wird vom Gastronomen über ein Betriebs-bzw. Prüfbuch, ähnlich wie bei Schankanlagen, als Nachweis geführt und ist jederzeit zur Überprüfung durch die Behörde bereitzuhalten.Durch eine elektronisch abrufbare Software im Luftreiniger lassen sich die Dauerbetriebszeiten auslesen und „Aus-Zeiten“ müssen vom Gastronomen begründet werden.Parallel dazu ist eine sich wiederholende Messung der Innenraumluft durch den TÜV Rheinland vorgesehen, deren Intervalle noch festgelegt werden müssen. Entgegen herkömmlicher Lüftungsanlagen arbeiten diese Luftreinigungssysteme mit 15-36 Watt im Dauerbetrieb, also erheblich energieeffizient.Für Gastro- Angestellte und Mitarbeiter welche sich lange Zeit im Gastronomiebetrieb als Arbeitsstätte aufhalten, ist durch die o.g. Maßnahmen, der Gesundheitsschutz nach den Richtwerten des ASG mehr als gewährleistet.KENNZEICHNUNGSPFLICHTGastronomiebetriebe welche in eine derartige technische Innovation investieren, müssen ein gut sichtbares Hinweisschild vor dem Eingang anbringen, welches auf das Rauchen im Innenraum hinweist. Hier sollte mit folgendem Text auf die technische Innovation hingewiesen werden: RAUCHERSchadstoffarme Innenraumluft nach Europäischer LuftqualitätsrichtlinieTÜV geprüftAlle o.g. Vorgaben werden von der Fa. Rudolf Gutmann Gesundheitstechnologie, die CASADRON E Luftfiltersysteme, durch ein flächendeckendes Servicenetz gewährleistet, dokumentiert und durch den TÜV Rheinland zertifiziert. Dadurch ist ein ausreichender Gesundheitsschutz in der Gastronomie gegeben.NACHWEISAlle Messdaten, Gutachten, Richt-u. Grenzwerte, Zertifikate, Kriterienkataloge, Servicenachweise und weitere Dokumente können bei Bedarf eingesehen, bzw. angefordert werden.Rudolf GutmannGesundheitstechnologieKanalstraße 14D-75417 MühlackerInfo-Telefon 0049 (0) 171 77 00 611